Vorlage - VO/2023/12635  

Betreff: Stiftung St. Johannis-Jungfrauenkloster (JJK): Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 bis 2020
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Beteiligt:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Bearbeiter/-in: Kaminski, Jörg   
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.11.2023 
6. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2023 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1570740 Stiftung JJK JA 2017 - 2020 mit Prüfb

Beschlussvorschlag

1 Der Jahresabschluss 2017 mit einem Jahresfehlbetrag von -13.020,09 € wird gem. § 92  Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.

 

2 Dieser Fehlbetrag wird aus der Freien Rücklage ausgeglichen.

 

3 Der Jahresabschluss 2018 mit einem Jahresüberschuss von 36.223,93 € wird gem. § 92  Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.

 

4 Dieser Überschuss wird anteilig der Freien und der Zweckrücklage zugeführt.

 

5 Der Jahresabschluss 2019 mit einem Jahresfehlbetrag von -214,70 € wird gem. § 92 Abs.  3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.

 

6 Dieser Fehlbetrag wird aus der Freien Rücklage ausgeglichen.

 

7 Der Jahresabschluss 2020 mit einem Jahresfehlbetrag von -84.378,98 € wird gem. § 92  Abs.               3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.

 

8 Dieser Fehlbetrag wird aus der Freien Rücklage ausgeglichen.

 

9 Die beigefügten Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes (VO/2023/12535), die am  27.09.2023 abschließend im Prüfungsausschuss beraten wurden, werden zur               Kenntnis genommen.
 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

2.280.5 Stiftungsverwaltung

zustimmend

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

 

Da nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GO S-H

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Satzungsgemäß erfolgen Fehlbetragsausgleiche bzw. Überschussverwendungen aus/in den/die Rücklagen.
 


Anlagen

+ Jahresabschlüsse 2017 bis 2020

+ Prüfberichte 2017 bis 2020
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1570740 Stiftung JJK JA 2017 - 2020 mit Prüfb (4076 KB)