Vorlage - VO/2023/12635
|
Beschlussvorschlag
1 Der Jahresabschluss 2017 mit einem Jahresfehlbetrag von -13.020,09 € wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.
2 Dieser Fehlbetrag wird aus der Freien Rücklage ausgeglichen.
3 Der Jahresabschluss 2018 mit einem Jahresüberschuss von 36.223,93 € wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.
4 Dieser Überschuss wird anteilig der Freien und der Zweckrücklage zugeführt.
5 Der Jahresabschluss 2019 mit einem Jahresfehlbetrag von -214,70 € wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.
6 Dieser Fehlbetrag wird aus der Freien Rücklage ausgeglichen.
7 Der Jahresabschluss 2020 mit einem Jahresfehlbetrag von -84.378,98 € wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.
8 Dieser Fehlbetrag wird aus der Freien Rücklage ausgeglichen.
9 Die beigefügten Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes (VO/2023/12535), die am 27.09.2023 abschließend im Prüfungsausschuss beraten wurden, werden zur Kenntnis genommen.
Verfahren
| ||||||
|
|
| ||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
| ||||
| ||||||
|
|
| ||||
|
|
| ||||
Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||
|
| freiwillig | ||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||
|
| GO S-H | ||||
|
|
| ||||
Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||
| X | Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
|
| Ja – Begründung: |
|
|
|
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
Begründung
Satzungsgemäß erfolgen Fehlbetragsausgleiche bzw. Überschussverwendungen aus/in den/die Rücklagen.
Anlagen
+ Jahresabschlüsse 2017 bis 2020
+ Prüfberichte 2017 bis 2020
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
![]() |
1 | öffentlich | 1570740 Stiftung JJK JA 2017 - 2020 mit Prüfb (4076 KB) |