Auszug - Fraktion SPD & FW: Antrag: Mietwohnungen schützen in St. Lorenz und ganz Lübeck!
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zu diesem TOP reden AM Mählenhoff, AM Lötsch, AM Pluschkell, Senatorin Hagen, Herr Schröder und wieder AM Pluschkell.
AM Mählenhoff beantragt punktweise Abstimmung.
Beschluss:
1. Für die in der Anlage 4 und 5 umgrenzten Bereiche entlang der Artlenburger Straße
und der südlichen Bornhövedstraße sind Bebauungspläne aufzustellen.
2. Der Bebauungsplan 04.06.03 ist für den in der Anlage 3 umgrenzten Bereich entlang
der Ziegelstraße zu ändern.
3. Die Geltungsbereiche sind ggf. gemäß fachlicher Einschätzung des Bereichs
Stadtplanung und Bauordnung anzupassen. Ziel der Bebauungspläne ist jeweils der
weitgehende Ausschluss von gewerblichen Ferienwohnungen, um insbesondere die
zunehmende Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen zu verhindern.
4. Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
5. Für die in der Anlage 1 und 2 umgrenzten Bereich ist zu erläutern, ob hier ergänzend
zu den bestehenden Bestimmungen im B-Plan 03.56.00 weitere Festsetzungen
erforderlich sind, um eine Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen zu
verhindern.
6. Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob für die Stadtteile St. Lorenz Süd und
St. Lorenz Nord sowie ggf. für weitere altstadtnahe Stadtteile eine „Soziale
Erhaltungsverordnung“ gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
erlassen werden kann.
Der Vorsitzende lässt über Punkt 1 des Antrags abstimmen.
Für den Antrag: 7
Gegen den Antrag: 6
Enthaltungen: 1
Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich gemäß Punkt 1 des Antrags.
Der Vorsitzende lässt über Punkt 2 des Antrags abstimmen.
Für den Antrag: 8
Gegen den Antrag: 5
Enthaltungen: 1
Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich gemäß Punkt 2 des Antrags.
Der Vorsitzende lässt über Punkt 3 des Antrags abstimmen.
Für den Antrag: 8
Gegen den Antrag: 5
Enthaltungen: 1
Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich gemäß Punkt 3 des Antrags.
Der Vorsitzende lässt über Punkt 4 des Antrags abstimmen.
Für den Antrag: 8
Gegen den Antrag: 5
Enthaltungen: 1
Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich gemäß Punkt 4 des Antrags.
Der Vorsitzende lässt über Punkt 5 des Antrags abstimmen.
Für den Antrag: 8
Gegen den Antrag: 5
Enthaltungen: 1
Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich gemäß Punkt 5 des Antrags.
Der Vorsitzende lässt über Punkt 6 des Antrags abstimmen.
Für den Antrag: 13
Gegen den Antrag: 0
Enthaltungen: 1
Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich gemäß Punkt 6 des Antrags.