Herr Voht begründet den Antrag und verweist auf die hier gebotene Eile des Handelns.
Der Appell richtet sich hier an den Bürgermeister mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln/Werkzeugen den Wohnraum zu schützen.
Frau Akyurt begrüßt den Antrag auf Erhalt des Wohnraums und alle Maßnahmen zu Verbesserung des Mieterschutzes, sieht aber hier die vorrangige Zuständigkeit des Bauausschusses.
Herr Müller sieht ebenfalls die Zuständigkeit beim Bauausschuss, dieser müsste aber zeitnah tagen, andernfalls würde er diesem Antrag zustimmen.
Herr Voht und Frau Gröschl-Bahr stellen nochmal dar, dass die Aussagen vom Rechtsamt und der Bauordnung, die Herr Lötsch eingeholt hat und den Ausschussmitgliedern kurz vor der Sitzung zugemailt wurden, sehr vage sind. Zudem wird berichtet, dass bereits jetzt schon Kleinbusse vor den entsprechenden Immobilien mit Kaufinteressenten zu sehen sind.
Herr Müller-Lornsen erklärt, dass der Anstoß des Themas gut ist, aber hier der falsche Ort dafür ist.
Frau Vorsitzende Prüß wirbt ebenfalls für die Zustimmung des Antrags.
Frau Jürk weist noch mal auf die Eile und der unmittelbar bevorstehenden Sommerpause hin, die eine zeitnahe Sitzung des Bauausschusses unwahrscheinlich macht.
Frau Siegenbrink erläutert nochmals, dass der Fachausschuss hierfür der Bauausschuss ist.
Frau Akyurt stellt folgenden Antrag für die CDU:
„Der Sozialausschuss appelliert an den Vorsitzenden des Bauausschusses zeitnah eine Sitzung einzuberufen mit der Maßgabe der Befassung des Antrags mit der Ergänzung „Soziale Erhaltungsstatus“ aufzustellen.
Anträge auf Umwandlung Ferienwohnungen werden bis zur Befassung zurückgestellt.“
Herr Müller-Lornsen erklärt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass diese dem Antrag beitreten.
Die Vorsitzende lässt über den von Frau Akyurt im obigen Wortlaut verlesenen Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | |
einstimmige Ablehnung | |
Ja-Stimmen | 8 |
Nein-Stimmen | 4 |
Enthaltungen | 2 |
Kenntnisnahme | |
Vertagung | |
Ohne Votum | |
Der obige Antrag wird mehrheitlich angenommen.
Im Anschluss lässt die Vorsitzende über den auf der Tagesordnung stehenden Antrag von AM Voht und Gröschl-Bahr in der vorliegenden Fassung abstimmen.
Anmerkung des Bereiches Recht:
Da zu diesem TOP zwei Beschlüsse gefasst wurden und es unklar ist, ob der zeitlich zuerst gefasste Beschluss eine Änderung des nachfolgenden Beschlusses darstellt, mit der Folge, dass über den ursprünglichen Antrag gar nicht mehr hätte entschieden werden dürfen, ist anzumerken, dass der zweite Beschluss, gerichtet an den Bürgermeister keine verbindliche Wirkung entfalten kann. Ob der Bürgermeister eine Eilentscheidung nach § 65 Abs. 4 GO trifft, ist von ihm in eigener Entscheidungskompetenz unter Heranziehung der in § 65 Abs. 4 GO genannten Voraussetzungen zu prüfen. Hierbei hat er zu beachten, dass für Entscheidungen über die Aufstellung von Bebauungsplänen gemäß Zuständigkeitsordnung der Bauausschuss zuständig ist und eine Eilentscheidung des Bürgermeisters nur in Betracht kommt, wenn der zuständige Ausschuss nicht rechtzeitig über die Angelegenheit entscheiden kann. Dem Sozialausschuss fehlt dagegen jegliche Kompetenz, dem Bürgermeister insoweit fachliche Weisungen zu erteilen. Der Beschluss gerichtet an den Bürgermeister ist daher – und im Hinblick auf den vorangegangenen Beschluss, der sich an den Vorsitzenden des Bauausschusses richtet – dahingehend auszulegen, den Bürgermeister zu bitten, eine Eilentscheidung zu prüfen und ggf. zu treffen, für den Fall, dass der insoweit zuständige Bauausschuss keine rechtzeitige Entscheidung hierzu trifft.
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