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Vorlage - VO/2023/12365  

Betreff: Dringlichkeitsantrag: AM Voht + AM Gröschel-Bahr: Mietwohnungen schützen in St. Lorenz und ganz Lübeck!
Status:öffentlich  
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
11.07.2023 
1. Sitzung des Ausschusses für Soziales (konstituierende Sitzung) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss möge beschließen, der Bürgermeister wird aufgefordert:

 

1.   die Aufstellung von Bebauungsplänen für die in der Anlage 1 und 2

umgrenzten Bereiche entlang der Artlenburger Straße und der südlichen Bornhövedstraße sowie die Änderung der Bebauungspläne 03.56.00, 04.06.00 und 04.07.00 für die in den Anlagen 3, 4 und 5 umgrenzten Bereiche durch Eilentscheidung gemäß § 55 Abs. 4 der Gemeindeordnung anzuordnen. Die Geltungsbereiche sind ggf. gemäß fachlicher Einschätzung des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung anzupassen. Ziel der Bebauungspläne ist jeweils der weitgehende Ausschluss von gewerblichen Ferienwohnungen, um insbesondere die zunehmende Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen zu verhindern.

 

 2.   Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

 ortsüblich bekannt zu machen.

 


Begründung

Erfolgt mündlich
 


Anlagen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlagen_zum_Antrag SozA (256 KB)