Vorlage - VO/2023/12365
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss möge beschließen, der Bürgermeister wird aufgefordert:
1. die Aufstellung von Bebauungsplänen für die in der Anlage 1 und 2
umgrenzten Bereiche entlang der Artlenburger Straße und der südlichen Bornhövedstraße sowie die Änderung der Bebauungspläne 03.56.00, 04.06.00 und 04.07.00 für die in den Anlagen 3, 4 und 5 umgrenzten Bereiche durch Eilentscheidung gemäß § 55 Abs. 4 der Gemeindeordnung anzuordnen. Die Geltungsbereiche sind ggf. gemäß fachlicher Einschätzung des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung anzupassen. Ziel der Bebauungspläne ist jeweils der weitgehende Ausschluss von gewerblichen Ferienwohnungen, um insbesondere die zunehmende Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen zu verhindern.
2. Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung
Erfolgt mündlich
Anlagen
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1 | öffentlich | Anlagen_zum_Antrag SozA (256 KB) |