Auszug - Bebauungsplan 17.60.00 - Kronsforder Landstraße/Karkbrede - Aufstellungsbeschluss (5.610)  

87. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 19.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:43 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2023/12257 Bebauungsplan 17.60.00 - Kronsforder Landstraße/Karkbrede - Aufstellungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bresch, Karl-Heinz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 

Herr Matthies möchte wissen, inwieweit das Vorhaben den B-Plan Gewerbegebiet Kronsforder Landstraße betreffe, da es zum Lärmschutz an der auszubauenden Kreuzung Wasserfahr seiner Kenntnis nach noch Diskussionen mit den Anwohnern gebe, und fragt, ob es dazu Neuigkeiten gebe.

Frau Belchhaus erklärt, dass der Durchstich Wasserfahr bereits in dem vorigen B-Plan Gewerbegebiet Genin beschlossen und festgesetzt worden sei. Soweit bekannt sei der aktuelle Sachstand, dass die KWL hierzu weiterhin mit den Anwohnern in Verhandlung sei.

Frau Hagen ergänzt, dass die Verwaltung dies als Anfrage aufgreife und auf die KWL zugehe. Dies sei aber in Umsetzung eines bereits beschlossenen B-Plans.

 

Herr Howe sagt, dass er den Satz so verstanden habe, dass es sich auf den vorangegangenen B-Plan beziehe, aber dies sei offenbar nicht der Fall.

Frau Belchhaus erläutert, dass der B-Plan Gewerbegebiet Genin die Kronsforder Allee bis zur Hälfte mit einbeziehe und mit diesem B-Plan die andere Seite nachvollzogen werden solle.

 

Herr Vorkamp fragt, ob der vorher beschlossene B-Plan den gesamten Straßenraum umfasse.

Frau Belchhaus entgegnet, dass dieser nur bis zur Hälfte der Straße gültig sei, was auch so üblich sei.

Herr Vorkamp erklärt, dass es in diesem Fall den B-Plan brauche, um das Gebiet planerisch abzuschließen, und Leute, die den Ausbau der Kreuzung nicht haben wollen würden, nicht zustimmen sollten.

 

Herr Lötsch weist darauf hin, dass das Gewerbegebiet gefördert werden solle.


 


Beschluss:

1.  Für den im Stadtteil St. Jürgen östlich der Kronsforder Landstraße und nördlich der Karkbrede gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 17.60.00  Kronsforder Landstraße/Karkbrede  aufgestellt.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines Gewerbegebietes zur Standortsicherung für einen dort ansässigen Gewerbebetrieb geschaffen werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.   Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen  

      Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchi-

      gen Aushanges einschließlich Einstellen der Unterlagen in das Internet durchgeführt

      werden.
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorlage.