Vorlage - VO/2023/12257  

Betreff: Bebauungsplan 17.60.00 - Kronsforder Landstraße/Karkbrede - Aufstellungsbeschluss (5.610)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bresch, Karl-Heinz
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
19.06.2023 
87. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
17-60-00_Anl-1_Uebersichtsplan_2023-05-30
17-60-00_Anl-2_Begruendung_2023-05-30

Beschlussvorschlag

1.  r den im Stadtteil St. Jürgen östlich der Kronsforder Landstraße und nördlich der Karkbrede gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 17.60.00  Kronsforder Landstraße/Karkbrede  aufgestellt.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines Gewerbegebietes zur Standortsicherung für einen dort ansässigen Gewerbebetrieb geschaffen werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.   Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen  

      Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchi-

      gen Aushanges einschließlich Einstellen der Unterlagen in das Internet durchgehrt

      werden.
 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

zustimmend

3.370 Feuerwehr

zustimmend

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

zustimmend

3.700 Entsorgungsbetriebe

zustimmend

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

zustimmend

5.660 Stadtgrün und Verkehr

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

x

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Begründung zum Aufstellungsbeschluss siehe Anlage 2

 

Zur Begründung der Eilbedürftigkeit des Beschlusses:

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans soll kurzfristig in der Sitzung des Bauausschusses am 19.06.2023 gefasst werden, damit die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß den § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB noch vor der Sommerpause durchgeführt werden können.
 


Anlagen

1 Übersichtsplan zum Aufstellungsbeschluss

2 Begründung zum Aufstellungsbeschluss
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 17-60-00_Anl-1_Uebersichtsplan_2023-05-30 (436 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 17-60-00_Anl-2_Begruendung_2023-05-30 (146 KB)