Auszug - Neufassung der Satzung des Jugendamtes  

36. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 01.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 18:18 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2023/12141 Neufassung der Satzung des Jugendamtes
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Drescher, Thorsten
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Drescher erläutert, welche Änderungen die Neufassung der Satzung des Jugendamtes enthält.

 

Es entsteht eine Diskussion; folgende Personen beteiligen sich daran.

Frau Frank, Herr Drescher, Frau Benecke-Benbouabdellah, Herr Puhle, Herr Kerlin, Frau Friede und Herr Bernet.

Frau Schulte-Ostermann und Herr Müller melden sich jeweils aufgrund eines Wortbeitrages. Der Vorsitzende fragt den Ausschuss, ob dieser der jeweiligen Anhörung widerspricht; dies ist nicht der Fall. Frau Schulte-Ostermann und Herr Müller beteiligen sich an der Diskussion.

 

AM José Maria Bernet stellt mündlich zum Tagesordnungspunkt 6.1. folgenden Antrag:

 

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:
Die Vertretungsregelung für die vom Lübecker Jugendring nominierten und von der Bürgerschaft gewählten Mitglieder wird analog der in der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck getroffenen Regelungen für die Ausschussbesetzung der Fraktionen vorgenommen.

 

§ 5 (2) b) wird folgendermaßen geändert und ergänzt:

 

  • 3 Mitglieder und deren persönliche Vertretung  bis zu 3 Personen als Vertretung, die auf Vorschlag der in der Hansestadt Lübeck wirkenden anerkannten Jugendverbände (Lübecker Jugendring) durch die Bürgerschaft zu wählen sind.

Das stellvertretende Ausschussmitglied wird tätig, wenn ein Ausschussmitglied, das die in der Hansestadt Lübeck wirkenden anerkannten Jugendverbände (Lübecker Jugendring) vertritt, verhindert ist. Mehrere stellvertretende Ausschussmitglieder vertreten in der Reihenfolge, in der sie zur Wahl vorgeschlagen worden sind.

 

Begründung:
Die derzeitige Regelung mit einer persönlichen Vertretung für die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sorgt bei kurzfristiger Verhinderung eines Mitgliedes regelmäßig für den Verlust der Stimme.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag des AM Bernet abstimmen.

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

 

Der Vorsitzende lässt über den TOP 6.1. Neufassung der Satzung des Jugendamtes
Vorlage: VO/2023/12141 unter Berücksichtigung des Antrages von AM Bernet abstimmen.

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem geänderten Antrag einstimmig zu.

 


 


Beschluss:


Die Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck vom 13.03.1993 zuletzt geändert am 23.02.2006 tritt außer Kraft.

 

Die Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck wird entsprechend der dieser Vorlage beigefügten Anlage unter Berücksichtigung des Antrages von AM Bernet beschlossen.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, der geänderten Neufassung zuzustimmen.

 

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich JHA 2023-06-01 TOP 6_1 PPP (479 KB)