Der Vorsitzende weist unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des Bereichs Recht darauf hin, dass nach Prüfung durch die Verwaltung die Zuständigkeit des Hauptausschusses für diesen Antrag nicht gegeben ist und der Gegenstand bereits in der Bürgerschaft behandelt worden sei.
Auf Nachfrage von AM Rathcke erläutert Herr Bürgermeister Lindenau, dass der Bürgermeister hier nicht von Amts wegen als Leiter der Verwaltung tätig werde, sondern als Vorsitzender der Stiftung, es sich somit um unterschiedliche Rechtskreise handele. In diesem Zusammenhang informiert Herr Lindenau über eine Mitteilung der Stiftungsaufsicht des Landes Schleswig-Holstein vom 06.04.2023, wonach die Aufsicht es für sinnvoll erachten würde, im Falle einer möglichen Befangenheit für Rechtsgeschäfte in grundlegenden Angelegenheiten den Formalvorstand einzusetzen. Daraufhin habe der Formalvorstand der Stiftungsaufsicht begründet mitgeteilt, dass er hier keine eigene Zuständigkeit sieht. Die Angelegenheit würde derzeit durch die Stiftungsaufsicht weiter geprüft. Bis zum Abschluss der Prüfung könne der Bürgermeister Entscheidungen treffen, die jeweils durch die Aufsicht zu überprüfen wären. Herr Lindenau teilt weiter mit, dass vor diesem Hintergrund die anstehende Beauftragung der Leistungsphase drei nunmehr zunächst mit der Stiftungsaufsicht abzustimmen sei. Die Verwaltung sei zu dieser Thematik im fortlaufenden Austausch und enger Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht. Zur Klärung der Fragen der Befugnis- und Vertretungsregelungen finde im Juni mit dem Ministerium ein Gespräch statt.
Eine Nachfrage von AM Rathcke beantwortet Herr Lindenau.
AM Dr. Flassbarth begrüßt die Kontakte der Verwaltung zum Ministerium in der Frage möglicher Interessenkonflikte und Befangenheit. Er sieht die Thematik des Brandschutzes jedoch als davon losgelöst an und verweist auf den Bürgerschaftsauftrag und auf das vorliegende Gutachten des Brandschutzsachverständigen. Seiner Auffassung nach sei unbestreitbar, dass der Bürgermeister durch Bürgerschaftsbeschluss daran gebunden sei, die Punkte seines Antrags umgehend umzusetzen.
Herr Ziemann macht unter Bezugnahme auf seine vorliegende Stellungnahme und die mehrfache Erörterung der Befugnisse des Hauptausschusses in vergangenen Sitzungen deutlich, dass es keine Grundlage für eine Zuständigkeit des Hauptausschusses gibt.
Herr Lindenau ergänzt, dass die Stiftung HGH der Auftraggeber sei und die Verwaltung lediglich als Dienstleister agiere und im Auftrag der Stiftung tätig werde. Herr Lindenau weist zudem darauf hin, dass die vom Brandschutzplaner vorgeschlagenen Maßnahmen durch einen Prüfsachverständigen zu bestätigen seien. Die sei bislang noch nicht gelungen.
Auf Nachfrage von AM Rathcke fasst Herr Lindenau das bisherige Vorgehen der Stiftung im Zusammenhang mit der Interimslösung zusammen und gibt einen Ausblick auf die nächsten Schritte der Stiftung aufgrund des zu erwartenden Anhörungsverfahrens durch die Bauordnung.
Nachfragen von AM Dr. Flassbarth zum Brandschutz beantwortet Frau Senatorin Hagen mit Verweis auf die ausführliche Information und Erörterung der Thematik im Bauausschuss und stellt klar, dass für eine Genehmigungsfähigkeit umfassende Baumaßnahmen erforderlich wären, für die die Stiftung Kosten in Höhe von ca. 8,5 Mio. Euro aufbringen müsste.
Dazu spricht erneut AM Dr. Flassbarth und argumentiert, warum aus seiner Sicht der Hauptausschuss hier zuständig sei.
AM Lötsch moniert die Kurzfristigkeit der rechtlichen Stellungnahme. Eine Frage von AM Lötsch zum Fortgang der Planungen beantworten Herr Bürgermeister Lindenau und Frau Senatorin Steinrücke dahingehend, dass die Leistungsphase zwei voraussichtlich bis zum Spätsommer dauern werde. Für die Beauftragung der Leistungsphase drei sei zunächst die Klärung mit dem Ministerium abzuwarten. Bei dieser Gelegenheit zitiert Herr Lindenau aus der gestrigen Stellungnahme der Stiftungsaufsicht und weist auf die sich daraus ergebenden prüfungs- und klärungsbedürftigen Fragen hin. Vor diesem Hintergrund bittet Herr Lindenau um Nachsicht, das rechtliche Stellungnahmen manchmal sehr zeitnah zur Sitzung bereitgestellt werden.
Auf Antrag von AM Lötsch wird die Sitzung um 17.36 Uhr unterbrochen.
Nach Wiedereintritt in die Tagesordnung um 17.41 Uhr beantragt AM Dr. Flassbarth eine Vertagung des TOP bis zur nächsten Sitzung und bittet zugleich die Verwaltung, die Frage der Zuständigkeit des Hauptausschusses durch die Kommunalaufsicht prüfen zu lassen.
Herr Lindenau erklärt sich einverstanden, die Kommunalaufsicht um Prüfung des Sachverhalts zu bitten.
Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen:
Der Ausschuss ist bei 7 Ja-Stimmen
und 5 Enthaltungen mit der
Vertagung des Antrags einverstanden.