Auszug - Antrag des AM Lars Lehrke (Die Unabhängigen): Austauschantrag zu Rüge des Bürgermeisters wegen mangelnder Unterrichtung der Gremien  

78. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7.4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 28.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:04 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2023/12074-01 Antrag des AM Lars Lehrke (Die Unabhängigen): Austauschantrag zu Rüge des Bürgermeisters wegen mangelnder Unterrichtung der Gremien
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Szampanska, Karoline
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Ziemann weist auf den beamtenrechtlichen Grundsatz des fairen Verfahrens hin, wonach der Hauptausschuss als Dienstvorgesetzter verpflichtet sei, den Bürgermeister zum Sachverhalt vorher anzuhören und ihm die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben, bevor eine Rüge erteilt werden könne. Herr Ziemann teilt weiter mit, dass der Punkt 6 des Antrags unzulässig sei. Die Informationspflicht des Bürgermeisters sei gesetzlich bestimmt und könne somit nicht vom Hauptausschuss vorgegeben werden. Der Bürgermeister habe einen Ermessensspielraum, wann er die Gremien unterrichtet und im Rahmen seiner Unterrichtungspflicht stets zu prüfen, ob sondergesetzliche Bestimmungen über die Vertraulichkeit bestimmter Gegenstände zu beachten sind. Eine Vorgabe durch den Hautausschuss komme einer fachlichen Weisung gleich, für die der Hauptausschuss keine Zuständigkeit habe.

 

Hierzu spricht AM Prieur und stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen und dem Bürgermeister die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.

 

Hierzu sprechen AM Lehrke und der Vorsitzende. Anschließend lässt der Vorsitzende über den Antrag von AM Prieur abstimmen.
 


Beschluss:

Rüge des Bürgermeisters wegen mangelnder Unterrichtung der Gemeindevertretung zur Situation der SeniorInneneinrichtung im HGH

1. Der Hauptausschuss stellt fest, dass der Bürgermeister trotz Kenntnis einer drohenden Nutzungsuntersagung im HGH seiner Auskunftsverpflichtung nicht nachgekommen ist.

2. Der Hauptausschuss stellt fest, dass der Bürgermeister seiner Auskunftsverpflichtung über den am 06.04.2022 verhängten Aufnahmestopp in der SeniorInneneinrichtung im HGH nicht nachgekommen ist.

3. Der Hauptausschuss stellt fest, dass der Bürgermeister wider besseren Wissen die Unwahrheit zum Brandschutz im HGH behauptet hat, als er im September 2022 schriftlich berichtete, es würde an "Kostenzusammenstellungen im Sinne einer Machbarkeitsstudie" gearbeitet", obwohl er selbst diese Arbeiten bereits im Juni 2022 gestoppt hat.

4. Der Hauptausschuss stellt fest, dass der Bürgermeister durch die wiederholte Nichtbeachtung seiner Auskunftspflicht und die Behauptung von Unwahrheiten wider besseren Wissens die rechtzeitige Befassung der Gremien mit dem Sachverhalt vereitelt hat.

5. Der Hauptausschuss rügt dieses Verhalten des Bürgermeisters.

6. Bürgermeister Lindenau wird aufgefordert, ab sofort die Ausschüsse und die Bürgerschaft über alle wichtigen Angelegenheiten der Selbstverwaltung zu unterrichten und rechtzeitig Handlungsoptionen darzulegen.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum