TOP 3.3, TOP 4.1, TOP 4.2 und TOP 4.3 werden gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 3.3 wiedergegeben. Gemäß TOP 1 werden die vier TOP gemeinsam vertagt.
Frau Hagen stellt Herrn Schmitz von der Klimaleitstelle vor.
Herr Schmitz stellt den Masterplan Klimaschutz anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, vor.
Herr Pluschkell fragt, ob bereits Klimamaßnahmen geplant und in den Haushalt gestellt worden seien.
Herr Schmitz antwortet, dass die Verwaltung ohne einen politischen Auftrag nicht handeln könne.
Herr Howe sagt, dass die formulierten Ziele auch in eine Verordnung umgesetzt werden müssten, damit die Verwaltung dies vollziehe, was vorgegeben wurde. Er fragt, ob die Bauverwaltung auch in der Steuerungsgruppe enthalten sei, dies würde er nämlich bedenklich finden, da er befürchte, dass dann die Ziele gar nicht durchgesetzt werden könnten.
Herr Schmitz antwortet, dass der Masterplan Klimaschutz mit der gesamten Verwaltung abgestimmt worden sei und die Steuerungsgruppe aus den verschiedenen Lenkungseinheiten der Verwaltung bestehe.
Herr Howe hakt nach, dass dann dennoch die Möglichkeit bestehe, dass die Politik die formulierten Ziele nochmal umformuliere und etwas Abweichendes entscheide. Wenn eine Verordnung vorläge könne die Verwaltung aber keine Änderungen vornehmen.
Herr Lötsch weist darauf hin, dass es sich hierbei um eine Verwaltungsvorlage handle, die durch die Politik beschlossen und wieder geändert werden könne.
Frau Hagen erklärt, dass der gesetzliche Rahmen natürlich die Grundlage für jedes Verwaltungshandeln sei und gesetzliche Mindeststandards eingehalten werden würden. Die hier vorgestellten Klimaziele würden darauf abzielen, das bis 2040 die Treibhausgasneutralität erreicht sei.
Herr Pluschkell fragt, ob bei der Erstellung der Vorlage auch eine Bewertung vorgenommen worden sei, was für Auswirkungen die prioritären Aktivitäten über die Jahre auf den Haushalt hätten.
Frau Hagen erläutert, dass sich die Verwaltung schon in der Aufstellung des Haushalts befinde und dies auch ein Thema sei. Für bestimmte Maßnahmen seien neue Personalkapazitäten vorgesehen, die erstmal aufgestockt werden müssten, andere Maßnahmen könnten aus dem operativen Geschäft entwickelt werden. Hierzu müsse geprüft werden, wie bestehende Aufgaben sich ändern würden. Die Bereiche seien aufgefordert, diese Bewertung im Rahmen der Haushaltsaufstellung vorzunehmen. Hierbei seien in der Vergangenheit auch bereits immer Prioritäten gesetzt worden, wie die Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Verkehrssicherheit. Realität sei aber auch, dass es teilweise bereits Stellen gebe, die aber nicht besetzt werden konnten, daher müsse immer geprüft werden, was in der Planung realistisch sei. Dort, wo aus dem MAKS ersichtlich sei, dass es ohne personelle Verstärkung nicht gehe, werde sie natürlich mitgeplant.
Herr Pluschkell möchte wissen, ob diese Maßnahmen auch schon in die Planung der Verwaltung überführt worden seien.
Frau Hagen bejaht dies.
Herr Dr. Flasbarth begrüßt den Bericht, ihm sei aber nicht klar, wie die notwendigen 30% Eigenanteil erreicht werden könnten. Er erkundigt sich nach den prioritären Maßnahmen.
Herr Schmitz führt aus, dass Priorität sich hierbei auf zeitliche Priorität beziehe, da viele Maßnahmen davon Grundlagen seien, ohne deren Umsetzung mittelfristige Maßnahmen nicht durchgeführt werden könnten. Nur mit den prioritären Maßnahmen erreiche man aber die Gesamtziele nicht, dafür gebe es aber ein fortwährendes Controlling und Monitoring, ob diese erreicht werden würden. Mit den prioritären und mittelfristigen Maßnahmen sei die Hansestadt Lübeck erstmal auf einem guten Weg.
Herr Dr. Flasbarth hakt nach, ob es für die aktuelle Haushaltplanung reiche, erstmal die prioritären Aktivitäten durchzuführen.
Herr Schmitz bejaht dies.
Frau Haltern fragt, ob es bereits ein Nachverdichtungskonzept gebe oder ob sie dies falsch verstanden habe.
Herr Schmitz entgegnet, dass es sich dabei um eine Zielformulierung, keine Ist-Formulierung handle.
Herr Lötsch erkundigt sich, wann das Konzept vorliege.
Herr Stolte erklärt, dass die Verwaltung derzeit ein Flächenkataster erstelle und damit fast fertig sei, aber ein Nachverdichtungskonzept noch mehr umfasse. Es werde zu gegebener Zeit den Gremien vorgestellt werden.
Frau Wulf-Wichmann bittet um Informationen, wie die Kontrolle stattfinde, wenn die Klimaneutralität geplant sei.
Herr Schmitz berichtet, dass bei der Bilanzierung der Treibhausgase nur Annahmen getroffen werden könnten, da es viele Aktivitäten gebe, die nur ungefähr eingeschätzt werden könnten. Treibhausgase ließen sich nicht auf das letzte Gram runterbrechen. Es werde aber ein jährlicher Abgleich erstellt, aus dem die Entwicklung ersichtlich sei.
Herr Wiskotzki fragt, ob der MAKS zur Gänze erfüllt werden müsse um Klimaneutralität zu erreichen, also keine der enthaltenen Maßnahmen gestrichen werden könne.
Herr Schmitz bejaht dies.