Auszug - Vorgehen zur Erarbeitung einer Möglichkeit einer einheitlichen Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung  

78. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.10
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 28.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:04 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2023/11893 Vorgehen zur Erarbeitung einer Möglichkeit einer einheitlichen Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041.3 Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung Bearbeiter/-in: Beesel, Sven
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Nachfrage des Vorsitzenden gibt es keine Wortmeldungen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen

:


Beschluss:

  • Zur Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung leitet die Verwaltung unter Einbeziehung externer Expert:innen einen moderierten Entwicklungsprozess ein. Ziel dieses Prozesses ist es, eine Möglichkeit einer Vereinheitlichung der Kostenbeteiligung von Eltern für die Verpflegung für alle Kindertageseinrichtungen sowie die Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck zu erarbeiten.

 

  • Bestandteile des Auftrages an die externe Begleitung des Prozesses sind:
  1. Recherche und Systematisierung von Modellen der Erhebung von Zuzahlungen zur Betreuungsleistung und Verpflegung (Benchmark mit anderen Kommunen)
  2. Prüfung der Effizienz und Effektivität von möglichen Handlungsstrategien vor dem Hintergrund von Bundesrecht und Schleswig-Holsteinischer Landesgesetzgebung sowie mit den Zielen, eine Verwaltungsvereinfachung und Optimierung des Mitteleinsatzes zu erreichen
  3. Organisation, Moderation und Dokumentation eines Beteiligungsprozesses für Familien, Träger, operative Verwaltung und politische Mandatsträger
  4. Entwicklung von auf Modellen, Handlungsstrategien und Beteiligungsprozessen basierenden Empfehlungen/Optionen inklusive Kostenfolgenabschätzung verbunden mit einer Beurteilung, welche Handlungsoptionen in der Hansestadt Lübeck konsensfähig sind.

 

  • Angesichts der aufwändigen Vergabeverfahren sowie der durch die Bürgerschaftswahl verzögerten Entscheidungsabläufe kann ein solcher Entwicklungsprozess nicht innerhalb des Jahres 2024 abgeschlossen werden. Das in der Bürgerschaft am 26.01.2023 beschlossene „Moratorium“ (VO 2/10755-06-01-04) wird daher bis zum 31.12.2024 verlängert. Eine Neuregelung der Zuzahlungen für die Betreuungsleistung und Verpflegung in der Kindertagesförderung würde dann zeitgleich mit dem nach KiTaG S.H. am 01.01.2025 anzuwendenden Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) in Kraft treten.

 

  • Die voraussichtlichen Kosten für ein neues Beitragsmodell sind im Haushalt 2025 zu ordnen.

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum