Gemäß TOP 1 werden die TOP 6.1 und TOP 6.1.1 vorgezogen und im Anschluss an TOP 1 gemeinsam beraten. Die Diskussion ist unter TOP 6.1.1 wiedergegeben, das Abstimmungsergebnis unter dem jeweiligen TOP.
Fr. Jannsen, Projektleiterin für das Buddenbrookhaus beim GMHL, stellt anhand einer Präsentation den aktuellen Sachstand zum NEUEN Buddenbrookhaus vor.
Im Anschluss an die erfolgte Ausführung von Fr. Jannsen diskutieren die Mitglieder beider Ausschüsse. An der Diskussion beteiligen sich – zum Teil mit mehrfachen Wortbeiträgen – AM Dr. Junghans (AKD), AM Rottloff (AKD), AM Matthies (BA), AM Petereit (AKD), AM Vorkamp (BA), AM Stolzenberg (AKD) und AM Lötsch (BA), BM Flasbarth (Gast), AM Haltern (BA), AM Zunft (AKD), AM Wegner (AKD), Hr. Bürgermeister Lindenau, Fr. Senatorin Hagen (Bauverwaltung), Hr. Bunk (GMHL), Fr. Jannsen (GMHL), Hr. Dr. Rieger (Archäologe), Hr. Dr. von Stockhausen (Kulturstiftung/Lübecker Museen), Fr. Dr. Lipinski und Fr. Dr. Heuer (beide Buddenbrookhaus). In der Beratung wurden folgende Themen erörtert: allg. Baukostenentwicklung und Baukostenschätzung, vorangegangene Bürgerschafts- und Fachausschussbeschlüsse, Erhalt und Sanierung des Gewölbekellers, Zweckbindung der Fördermittel, Umsetzung von und Umgang mit Bürgerschaftsbeschlüssen, Notwendigkeit der Klimatechnik, Kontaktaufnahme mit Anrainer:innen, Berichterstattung über die Planungen im Stiftungsrat der Kulturstiftung.
Hr. Bürgermeister Lindenau, Fr. Senatorin Hagen und Fr. Jannsen betonen wiederholt, dass die Baukostensumme von 33,5 Mio. Euro sehr genau kalkuliert und geprüft worden sei sowie einen Puffer enthalte. Die Kostenschätzung sei im März 2021 aufgestellt worden. Zur Projektfreigabe im September 2021 sei zudem eine Kostensteigerung von 25% eingerechnet worden. Dieses habe mit inkludierten nichtförderfähigen Kosten eine Gesamtsumme von 33,5 Mio. Euro ergeben. Im März 2022 wurde eine Kostenberechnung aufgestellt, die Grundlage des Förderantrages sei (EW-Bau) und 31,15 Mio. Euro betrage. Da die Projektfreigabe von 33,5 Mio. Euro vorliege und die Kostenberechnung mit 31,15 Mio. Euro unter dieser Summe liege, ergebe sich ein Puffer von 7,5%.
Fr. Senatorin Hagen weist explizit auf die Maßnahmen im Keller hin und erläutert, dass die Kellersanierung wesentlicher Bestandteil des Projekts und daher unabdingbar sei, unabhängig davon, ob dieser zukünftig genutzt oder nicht genutzt werde. Überdies sei eine Lüftungsanlage für den Keller notwendig und daher fester Bestandteil der Planungen. Insofern ließen sich Kosteneinsparungen nur bedingt an dieser Stelle generieren. Ob es zulässig sei, die Lüftungsanlage auf geschützte Ölandplatten zu stellen, müsse geprüft werden. Zu den möglichen Folgen des Beschlussvorschlags im Antrag führt Fr. Senatorin Hagen aus, dass damit in das laufende Projekt maßgeblich eingegriffen werde, was Umplanungen und den Wegfall von Fördermitteln nach sich ziehen könne sowie eine erhebliche Zeitverzögerung.
Auf Nachfragen bekräftigt Hr. Bürgermeister Lindenau, dass derzeit bereits Baumaßnahmen im Keller umgesetzt werden und stellt nochmal heraus, dass der Durchbruch durch das Kellergewölbe nicht vor der Bürgerschaftssitzung stattfinden werde.
Nach erfolgter Diskussion erläutert AM Stolzenberg den interfraktionellen Ergänzungsantrag.
AM Lötsch korrigiert, dass es sich unter TOP 6.1.1 nicht um einen Ergänzungsantrag handle, sondern dass dieser den Antrag unter TOP 6.1 ersetze.
Hr. Bürgermeister Lindenau stellt bezugnehmend auf den Änderungsantrag unter TOP 6.1.1 klar, dass die Baupläne kein Treppenhaus mit Fahrstuhlschacht vorsehen. Es sei ein Treppenhaus geplant und davon separiert sei im Gebäudeteil Mengstr. 4 ein Fahrstuhl geplant. Der Keller in Mengstr. 6 sei nicht direktes Teil des Raumprogramms des Museums, sondern an dieser Stelle ein optionaler Raum, der für den Museumsbetrieb in Gänze nicht erforderlich sei. Trotzdem müsse er vollumfänglich saniert werden, unabhängig von seiner zukünftigen Nutzung. Im Weiteren nimmt Hr. Bürgermeister Lindenau zu den Inhalten des Änderungsantrags Stellung.
Nach den vorangegangenen Erläuterungen von Hr. Bürgermeister Lindenau beantragt AM D’Amico den interfraktionellen Änderungsantrag unter TOP 6.1.1 wie folgt zu ändern: Unter 1.) vor Raumprogramm das Wort „optional“ einzufügen und unter 2.) die Formulierung „mit Fahrstuhlschacht“ entsprechend zu streichen. Beide Ausschüsse widersprechen dem Änderungsvorschlag nicht.