Auszug - Ergänzungsantrag von AM Rottloff (CDU), AM D'Amico (Bü90/Grüne), AM Stolzenberg (DU), AM Nescovic (F21), AM Bastian Langbehn, AM Ulrich (BfL) zu: Dringlichkeitsempfehlung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zum Antrag der AM Detlev Holst (Fraktion 21) und AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Berichtswunsch des Ausschussvorsitzenden zum aktuellen Stand Neues Buddenbrookhaus  

31. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege (gemeinsam mit dem Bauausschuss zu TOP 6.1)
TOP: Ö 6.1.1
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 13.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 18:52 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2022/11524-02 Ergänzungsantrag von AM Rottloff (CDU), AM D'Amico (Bü90/Grüne), AM Stolzenberg (DU), AM Nescovic (F21), AM Bastian Langbehn, AM Ulrich (BfL) zu: Dringlichkeitsempfehlung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zum Antrag der AM Detlev Holst (Fraktion 21) und AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Berichtswunsch des Ausschussvorsitzenden zum aktuellen Stand Neues Buddenbrookhaus
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2022/11524
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde beschlossen, die TOPs 6.1 und 6.1.1 vorzuziehen und im Anschluss an TOP 1 gemeinsam zu beraten.

 

Gemeinsame Beratung mit dem Bauausschuss

 

Fr. Jannsen, Projektleiterin für das Buddenbrookhaus beim GMHL, stellt anhand einer Präsentation den aktuellen Sachstand zum NEUEN Buddenbrookhaus vor.

 

Im Anschluss an die erfolgte Ausführung von Fr. Jannsen diskutieren die Mitglieder beider Ausschüsse. An der Diskussion beteiligen sich zum Teil mit mehrfachen Wortbeiträgen AM Dr. Junghans (AKD), AM Rottloff (AKD), AM Matthies (BA), AM Petereit (AKD), AM Vorkamp (BA), AM Stolzenberg (AKD) und AM Lötsch (BA), BM Flasbarth (Gast), AM Haltern (BA), AM Zunft (AKD), AM Wegner (AKD), Hr. Bürgermeister Lindenau, Fr. Senatorin Hagen (Bauverwaltung), Hr. Bunk (GMHL), Fr. Jannsen (GMHL), Hr. Dr. Rieger (Archäologe), Hr. Dr. von Stockhausen (Kulturstiftung/Lübecker Museen), Fr. Dr. Lipinski und Fr. Dr. Heuer (beide Buddenbrookhaus). In der Beratung wurden folgende Themen erörtert: allg. Baukostenentwicklung und Baukostenschätzung, vorangegangene Bürgerschafts- und Fachausschussbeschlüsse, Erhalt und Sanierung des Gewölbekellers, Zweckbindung der Fördermittel, Umsetzung von und Umgang mit rgerschaftsbeschlüssen, Notwendigkeit der Klimatechnik, Kontaktaufnahme mit Anrainer:innen, Berichterstattung über die Planungen im Stiftungsrat der Kulturstiftung.

 

Hr. rgermeister Lindenau, Fr. Senatorin Hagen und Fr. Jannsen betonen wiederholt, dass die Baukostensumme von 33,5 Mio. Euro sehr genau kalkuliert und geprüft wurde sowie einen Puffer enthalte. Die Kostenschätzung wurde im rz 2021 aufgestellt. Zur Projektfreigabe im September 2021 wurde hier eine Kostensteigerung von 25% eingerechnet. Dieses ergab mit inkludierten nichtförderfähigen Kosten eine Gesamtsumme von 33,5 Mio. Euro. Im März 2022 wurde eine Kostenberechnung aufgestellt, die Grundlage des Förderantrages ist (EW-Bau) und 31,15 Mio. Euro beträgt. Da hier Projektfreigabe von 33,5 Mio. Euro vorliegt und die Kostenberechnung unter dieser Summe mit 31,15 Mio. Euro liegt, ergibt sich ein Puffer von 7,5%.

 

Fr. Senatorin Hagen weist explizit auf die Maßnahmen im Keller hin und erläutert, dass die Kellersanierung wesentlicher Bestandteil des Projekts und daher unabdingbar sei unabhängig, ob dieser zukünftig genutzt oder nicht genutzt werde. Überdies sei eine Lüftungsanlage für den Keller notwendig und daher fester Bestandteil der Planungen. Insofern ließen sich Kosteneinsparungen nur bedingt an dieser Stelle generieren. Ob es zulässig sei, die Lüftungsanlage auf geschützte Ölandplatten zu stellen, sse geprüft werden. Zu den glichen Folgen des Beschlussvorschlags im Antraghrt Fr. Senatorin Hagen aus, dass damit in das laufende Projekt maßgeblich eingegriffen werde, was Umplanungen und den Wegfall vonrdermitteln nach sich ziehen könnte sowie eine erhebliche Zeitverzögerung.

Auf Nachfragen bekräftigt Hr. Bürgermeister Lindenau, dass derzeit bereits Baumaßnahmen im Keller umgesetzt werden und stellt nochmal heraus, dass der Durchbruch durch das Kellergewölbe werde nicht vor der Bürgerschaftssitzung stattfinden.

 

Nach erfolgter Diskussion erläutert AM Stolzenberg den interfraktionellen Ergänzungsantrag. AM Lötsch korrigiert, dass es sich unter TOP 6.1.1 nicht um einen Ergänzungsantrag handle, sondern dass dieser den Antrag unter TOP 6.1 ersetze.

 

Hr. Bürgermeister Lindenau stellt bezugnehmend auf den Änderungsantrag unter TOP 6.1.1 klar, dass die Baupläne kein Treppenhaus mit Fahrstuhlschacht vorsehen. Es sei ein Treppenhaus geplant und davon separiert sei im Gebäudeteil Mengstr. 4 ein Fahrstuhl geplant. Der Keller in Mengstr. 6 sei nicht direktes Teil des Raumprogramms des Museums, sondern an dieser Stelle ein optionaler Raum, der für den Museumsbetrieb in Gänze nicht erforderlich sei. Trotzdem sse er vollumfänglich saniert werden, unabhängig von seiner zukünftigen Nutzung. Im Weiteren nimmt Hr. Bürgermeister Lindenau zu den Inhalten des Änderungsantrags Stellung.

 

Nach den vorangegangenen Erläuterungen von Hr. Bürgermeister Lindenau beantragt AM DAmico den interfraktionellen Änderungsantrag unter TOP 6.1.1 wie folgt zu ändern: Unter 1.) vor Raumprogramm das Wort „optional“ einzufügen und unter 2.) die Formulierung „mit Fahrstuhlschacht“ entsprechend zu streichen. Beide Ausschüsse widersprechen dem Änderungsvorschlag nicht.

 

Hr. Stolzenberg Vorsitzender des Kultur- und Denkmalpflegeausschusses schließt die Beratung und erklärt, dass die Beschlussfassung der Ausschüsse nun getrennt voneinander stattfinden wird und zunächst der Ausschuss für Kultur und Denkmalspflege über den weitergehenden geänderten Ersetzungsantrag unter TOP 6.1.1 abstimmen wird.

 

Der Vorsitzende Hr. Stolzenberg eröffnet um 18:04 Uhr die alleinige Sitzung des Kultur- und Denkmalpflegeausschuss und lässt über den weitergehenden Ersetzungsantrag in geänderter Fassung unter TOP 6.1.1 abstimmen. Das Abstimmungsergebnis ist unter diesem TOP wiedergegeben.

Nach Abstimmung unterbricht AV Stolzenberg die Sitzung des Kultur- und Denkmalpflegeausschusses um 18:05 Uhr und setzt diese um 18:12 Uhr fort.

 

[Anm. der Protokollführung: Der Bauausschuss stimmt anschließend über den weitergehenden geänderten Ersetzungsantrag unter TOP 6.1.1 wie folgt ab:

Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft bei

8 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen

in geänderter Fassung zu beschließen.]


 


Beschluss in geänderter Fassung:

Zur Ergänzung und Präzisierung des Beschlussvorschlags des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege VO/2022/11524 vom 27.09.2022 mit dem Wortlaut:

 

Der Bürgermeister, als Bauherr des Neuen Buddenbrookhauses, wird beauftragt, den vorliegenden Bauantrag so zu verändern, dass die vorhandenen Kfz-Durchfahrt künftig entfällt und mit einer neuen Raumplanung die Beschädigung der mittelalterlichen Kellergewölbe vermieden wird.“

 

Der Bürgermeister wird beauftragt,

 

  1. den historischen Keller des Hauses Mengstraße 6 optional aus dem Raumprogramm des Museums Neues Buddenbrookhaus zu streichen, sondern lediglich denkmalgerecht instand zu setzen,

 

  1. die Teilzerstörung des Denkmals durch das bisher geplante Treppenhaus mit Fahrstuhlschacht zu unterlassen,

 

  1. mit den Anrainern/Inhabern von Geh-, Fahrt- und sonstigen Rechten in Verhandlungen einzutreten, um zu erreichen, dass folgende Möglichkeiten geschaffen werden:

 

a)      die Überbauung der Hoffläche für ein aus den historischen Gebäudeumrissen von Mengstraße 4/6 heraustretendes Treppenhaus,

b)      die Nutzung der Zufahrt zu den Stellplätzen der Anrainer im Wehdehof über das Parkhaus St. Marien/Wehdehof und damit

c)       der Wegfall der Durchfahrt zugunsten einer Mehrung an Geschossfläche im Erdgeschoss im Hause Mengstraße 6 zur Verwendung durch das Museum Neues Buddenbrookhaus, wenn dies nicht als Fluchtweg/Feuerwehrzufahrt benötigt wird;

 

  1. alternative Erreichbarkeit durch die Feuerwehr/Fluchtwegelösungen über den unteren Wehdehof zu untersuchen und baulich vorzuplanen, wenn die temporäre Lösung Entfluchtung über die Zufahrt Fünfhause mittels Anleiterung durch die Feuerwehr als dauerhafte Lösung nicht befriedigend sein sollte.

 

  1. die rechtlichen Möglichkeiten, die sich für die Hansestadt Lübeck aus dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Altstadt“ (vom 19.03.2020) und der darin enthaltenen Grundstücke Mengstraße 4/6 ergeben, im Hinblick auf eine Neuordnung der städtebaulichen Situation im Blockbinnenhof und der damit verbundenen Geh-/Fahr-/ sonstigen Rechte der Anrainer im Wehdehof zu prüfen und in den Verhandlungsprozess einzubeziehen.

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

(als Empfehlung an der Bürgerschaft)

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

8

Nein-Stimmen

6

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum