Auszug - Änderung der Satzung zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
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Beschluss:
Die Satzung zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen in der Fassung von Januar 2023 (Anlage 1) wird beschlossen. Die Satzung tritt rückwirkend mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | x |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen | 1 | |
Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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