Auszug - Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 bis 2019 der Stiftung "Lübecker Wohnstifte"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Keine Wortmeldung.
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss 2017 mit einem Jahresfehlbetrag von EUR -52.507,87 (Ergebnisrechnung) wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.
2. Dieser Fehlbetrag wird aus der Zweckrücklage ausgeglichen.
3. Der Jahresabschluss 2018 mit einem Jahresüberschuss von EUR 63.820,26 (Ergebnisrechnung) wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.
4. Dieser Jahresüberschuss wird im drauffolgenden Wirtschaftsjahr anteilig der Freien Rücklage als auch den Zweckrücklagen zugeführt.
5. Der Jahresabschluss 2019 mit einem Jahresüberschuss von EUR 681.824,98 (Ergebnisrechnung) wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.
6. Dieser Jahresüberschuss wird im drauffolgenden Wirtschaftsjahr anteilig der Freien Rücklage als auch den Zweckrücklagen und dem Stiftungskapital zugeführt.
7. Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes (VO/2022/11195), der am 22.06.2022 im Prüfungsausschuss abschließend behandelt wurde, wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme | x |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.