Auszug - BM Antje Jansen (GAL) Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2022/11299 Haushalt 2023: Stadtwald Lübeck  

35. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung)
TOP: Ö 9.8.6
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 29.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: MARITIM Travemünde
Ort: Strandhotel-MARITIM
VO/2022/11299-07 BM Antje Jansen (GAL) Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2022/11299 Haushalt 2023: Stadtwald Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2022/11299
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss


 


Beschluss

1.) Moratorium für die Fällung von Eichen und Buchen im Lübecker Stadtwald:

 r die Dauer von mindestens zehn Jahren (Planungsperiode der aktuellen Forsteinrichtung) wird im Lübecker Stadtwald auf die Fällungen von Eichen ab einem Alter von 180 Jahren und Buchen ab einem Alter von 140 Jahren verzichtet.

 Die Verringerung der zu erwartenden Einnahmen sind entsprechend im Haushaltsplan vorzunehmen.

 2.) Sollte Punkt 1.) des Antrags mehrheitlich nicht entsprochen werden und an den geplanten Fällungen zur Erzielung von Haushaltseinnahmen festgehalten werden, soll in Zukunft ein Anteil von mindestens 50 Prozent des Wertholzes meistbietend versteigert werden. Auf diese Weise lässt sich marktorientiert der Höchstpreis ermitteln, der für einen evtl. freihändigen Verkauf des Wertholzes zu erzielen ist.

 

Da durch Versteigerung und damit marktangemessene Preisfindung die zu erwartenden Einnahmen durch den Verkauf von Wertholz voraussichtlich steigen werden, soll - entsprechend den zu erzielenden Mehreinnahmen - die Anzahl der für die Fällung vorgesehenen Eichen und Buchen um diesen Betrag reduziert werden.

 

Der Bürgerschaft möge zeitnah berichtet werden, wie sich die Versteigerung auf die Erlöse im Vergleich zum freihändigen Verkauf des Vorjahres ausgewirkt hat.

 

3.) So wie es die Grundsätze des Lübecker Waldkonzeptes von 1994 unter Abschnitt 1 vorsehen, ist die Beteiligung von Interessierten und Sachkundigen bei der Durchführung und Kontrolle des Wald-Konzeptes in Zukunft regelmäßig umzusetzen.

 Siehe:

"1. Grundsätze des Waldkonzepts

- Das Wald-Konzept soll den aktuellen Stand des Wissens von Praxis und Wissenschaft widerspiegeln. Es soll sich deshalb auf anspruchsvolle Inventuren und

Planungen stützen und die daraus gewonnenen Informationen mit leistungsfähigen Datenverarbeitungssystemen verfügbar halten.

- Wälder sind zu komplex und zu lebenswichtig, als dass sie von den wenigen amtlich Zuständigen allein verstanden und richtig behandelt werden könnten. Deshalb soll das Wald-Konzept kooperativ mit Interessierten, Sachkundigen und Zuständigen entstehen, durchgeführt und kontrolliert werden.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

32

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

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