Auszug - BW 103 Gehwegbrücke Mori Ersatzneubau - Projektfreigabe und Aufhebung eines im Finanzplan/Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2022 bestehenden Sperrvermerkes für die Baumaßnahme
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Keine Wortmeldung.
Beschluss:
- Der Bürgermeister wird vorbehaltlich der Aufhebung des Sperrvermerks ermächtigt, das Projekt „BW 103 Gehwegbrücke Mori Ersatzneubau“ umzusetzen (Hauptausschuss).
- Der im Produktsachkonto 541001 742.7852000 Gemeindestraßen/Geh- und Radwegbrücke Mori/Tiefbaumaßnahmen bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 GemHVO-Doppik für das Haushaltsjahr 2022 wird aufgehoben. Die Haushaltsmittel in Höhe von 120.000,00 EUR werden gleichzeitig freigegeben (Bürgerschaft).
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | x |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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