Auszug - AM Karin Burakowski (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) & Detlef Stolzenberg (Die Unabhängigen) AT zu VO/2022/11026 Kulturbudget für Lübecks Stadtteile  

26. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege (hybrid)
TOP: Ö 7.1
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 09.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:06 - 17:31 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal/Hybridsitzung
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2022/11026-01 AM Karin Burakowski (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) & Detlef Stolzenberg (Die Unabhängigen) AT zu VO/2022/11026 Kulturbudget für Lübecks Stadtteile
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Beteiligt:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen
Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

AM Puhle merkt zur Vorlage an, dass diese formal nicht korrekt gestellt ist und daher überarbeitet werden müsste. Er schlägt dagegen vor, analog zum Sportentwicklungsplan zu verfahren und den Inhalt des Antrags, den die SPD-Fraktion unterstützt, in den Prozess der Kulturentwicklungsplanung zu geben und erstmal einen Förderetat von 50.000 Euro in Betracht zu ziehen. AM Petereit bittet darum, zu beachten, dass der Prozess der Kulturentwicklung nicht durch Einzelanträge mit spezifischen Anliegen verlangsamt werden sollte. Forderungen aus den Fraktionen sollten über den Weg der „AG Kulturentwicklungsplan“ eingebracht werden. Der Vorsitzende fragt den Ausschuss, ob er damit einverstanden ist, den Inhalt des vorliegenden Antrags als Arbeitsmaterial in den Prozess der Kulturentwicklungsplanung zu geben. Der Ausschuss stimmt einstimmig dem Vorschlag zu.


Beschluss:

Der Kulturausschuss möge beschließen, für soziokulturelle Kulturangebote einen Quartiersfonds in Höhe von 200.000 Euro zur Förderung von Kulturprojekten und -Veranstaltungen einzurichten. Diese Gelder werden anteilig nach der Einwohnerstärke des jeweiligen Stadtteils vergeben und vom Kulturbüro verwaltet, das als zentrale Anlauf- und Informationsstelle für Organisator:innen von Veranstaltungen dient. Die Kosten für die Bewerbung des Fonds und evt. personellen Mehraufwand des Kulturbüros werden aus dem Fonds getragen.

Außerdem sollen die Kulturförderrichtlinien dahingehend abgeändert werden, dass ein Projekt in einem Kalenderjahr mehr als einmal gefördert werden darf. Bei einer Förderkonkurrenz haben ggf. noch nicht geförderte Projekte Vorrang, und der Verteilungsschlüssel nach Stadtteilen und Einwohnerstärke ist übergeordnetes Förderkriterium.

Der Ausschuss beschließt, den Inhalt des interfraktionellen Antrags geändert um einen Förderetat von 50.000 Euro als Arbeitsmaterial im Prozess der Kulturentwicklungsplanung zu berücksichtigen.
 


 

 

 

Abstimmungsergebnis über die Empfehlung, den Inhalt des interfraktionellen Antrags als Arbeitsmaterial im Prozess der Kulturentwicklungsplanung zu becksichtigen.

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Somit muss über den Ursprungsantrag zu TOP 7.1 nicht mehr abgestimmt werden.