Auszug - Fußgängerzone Vorderreihe - Beschlossene verkehrliche Änderungen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Mauritz sagt, dass der Inhalt der Beschlussvorlage nicht das sei, was sich die Politik vorgestellt habe. Er stellt folgenden Änderungsantrag:
- St. Lorenzstraße wird von der Kurgartenstraße in Richtung Vorderreihe zur Einbahnstraße
- In der Sommerregelung wird die Vorderreihe in zwei Einbahnstraßen in eine Fußgängerzone umgewandelt mit der Unterbrechung Rose. Beide Einbahnstraßen werden vom Fährplatz in Richtung Lotsenberg geführt werden.
- Lieferverkehr wird von 5:00-10:00 Uhr und 19:00-22:00 Uhr zugelassen
- Der Radverkehr ist zwischen 19:00 und 10:00 Uhr zugelassen
- Während der Winterregelung ist die Einbahnstraßenregelung vom Fährplatz bis zur Straße Am Lotsenberg durchgehend.
- Die Sommerregelung beginnt am Gründonnerstag und endet am letzten Sonntag im Oktober
Herr Johannsen erklärt, dass die Umsetzung des Änderungsantrags straßenverkehrsrechtlich möglich sei. Er weist darauf hin, dass es nicht möglich sei, in einer Straße tagsüber eine Fußgängerzone einzurichten und die Straße nachts befahrbar zu machen. Dies habe auch die Kommunalaufsicht verneint. Die Stadt habe bisher keine Widersprüche zur bisherigen Regelung erhalten. Es werde allerdings die Gefahr durch die Verwaltung gesehen, dass durch diese Neuregelung nachts eine nicht rechtmäßige Durchfahrt geschieht.
Herr Leber fragt, ob es möglich sei, eine bessere Flexibilität einzurichten. Am letzten Wochenende sei sehr gutes Wetter gewesen, aber die Gastronomen hätten die Winterregelung nutzen müssen.
Herr Johannsen antwortet, dass dann eine ganzjährige Fußgängerzone eingerichtet werden müsse. Eine Flexibilität nach der jeweiligen Wetterlage könne nicht geschaffen werden.
Beschluss:
- St. Lorenzstraße wird von der Kurgartenstraße in Richtung Vorderreihe zur Einbahnstraße
- In der Sommerregelung wird die Vorderreihe in zwei Einbahnstraßen in eine Fußgängerzone umgewandelt mit der Unterbrechung Rose. Beide Einbahnstraßen werden vom Fährplatz in Richtung Lotsenberg geführt werden.
- Lieferverkehr wird von 5:00-10:00 Uhr und 19:00-22:00 Uhr zugelassen
- Der Radverkehr ist zwischen 19:00 und 10:00 Uhr zugelassen
- Während der Winterregelung ist die Einbahnstraßenregelung vom Fährplatz bis zur Straße Am Lotsenberg durchgehend.
- Die Sommerregelung beginnt am Gründonnerstag und endet am letzten Sonntag im Oktober
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme | X |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 14 | |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß des geänderten Beschlussvorschlags.