Auszug - Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 10 KiTaG) Bestandserhebung 2021/22 Maßnahmenplanung 2022/23 ff.
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Keine Wortmeldung.
Beschluss:
1. Die in der Anlage Maßnahmenplanung zur Begründung dargestellten Maßnahmen
(ab S.14) werden in den Bedarfsplan i. S. des KiTaG aufgenommen. Sie stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsmäßigen Ordnung für die Haushaltsjahre 2022 ff.
2. Die haushaltsmäßige Ordnung der Mehraufwendungen im Produktsachkonto 365001000.5381001- Planung und Bezuschussung Kindertagesbetreuung, Zuschüsse für lfd. Zwecke soz. o. ähnlicher Einrichtungen – für das HHj. 2022 in Höhe von 697.723,62 Euro ist im Rahmen einer überplanmäßigen Bewilligung bis zum Juni 2022 herzustellen. Eine Teildeckung durch einen höheren Zuschuss des Landes in Höhe von 494.000 Euro gilt als gesichert.
3. Die haushaltsmäßige Ordnung für die HHj. 2023 ff. wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 hergestellt.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | x |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen | 1 | |
Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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