Vorlage - VO/2022/10790
|
Beschlussvorschlag
1. Die in der Anlage Maßnahmenplanung zur Begründung dargestellten Maßnahmen
(ab S.14) werden in den Bedarfsplan i. S. des KiTaG aufgenommen. Sie stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsmäßigen Ordnung für die Haushaltsjahre 2022 ff.
2. Die haushaltsmäßige Ordnung der Mehraufwendungen im Produktsachkonto 365001000.5381001- Planung und Bezuschussung Kindertagesbetreuung, Zuschüsse für lfd. Zwecke soz. o. ähnlicher Einrichtungen – für das HHj. 2022 in Höhe von 697.723,62 Euro ist im Rahmen einer überplanmäßigen Bewilligung bis zum Juni 2022 herzustellen. Eine Teildeckung durch einen höheren Zuschuss des Landes in Höhe von 494.000 Euro gilt als gesichert.
3. Die haushaltsmäßige Ordnung für die HHj. 2023 ff. wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 hergestellt.
Verfahren
| ||||||||||||
|
|
| ||||||||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
| ||||||||||
| ||||||||||||
|
|
| ||||||||||
|
|
| ||||||||||
Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
|
| freiwillig | ||||||||||
| x | vorgeschrieben durch:
| ||||||||||
|
| §10 KiTaG hinsichtlich des Bedarfsplanes und der Maßnahmenplanung | ||||||||||
|
|
| ||||||||||
Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (Anlage) | ||||||||||
|
| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
|
| Ja – Begründung: |
|
|
|
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
Begründung
s. Anlage
Anlagen
Kita-Bedarfsplanung 2022/23 ff.
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
![]() |
1 | öffentlich | Kita-Bedarfsplanung 2022_23_ff (8388 KB) |
|