Auszug - Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 10 KiTaG) Bestandserhebung 2021/22 Maßnahmenplanung 2022/23 ff.  

28. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)
TOP: Ö 6.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 03.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:06 - 16:56 Anlass: Sitzung
Raum: Musik- und Kongresshalle
Ort: Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck
VO/2022/10790 Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 10 KiTaG)
Bestandserhebung 2021/22
Maßnahmenplanung 2022/23 ff.
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankAktenzeichen:51.16.02.00
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Heidig, Renate
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Heidig berichtet anhand einer Power-Point-Präsentation über die Kitabedarfsplanung 2022. Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Auf eine Nachfrage von Frau Hildebrand zu den Inklusionszahlen antwortet Frau Heidig. Herr Kerlin führt die Stellungnahme der Kreis- und Stadtelternvertretung aus. Frau Heidig erklärt, dass es bereits einen Termin zur Klärung von Fragen gebe. Frau Frank berichtet, dass im März eine Klausurtagung mit den Trägern der freien Jugendhilfe zum Thema Inklusion stattfinden soll. Herr Puhle ergänzt, dass die Verwaltung noch vor dem Sommer einen Bericht zum Thema Ganztag vorlegen werde.

Auf Nachfragen von Frau Siegenbrink und Herrn Kerlin antwortet Frau Heidig.

 

Der Vorsitzende lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 


Beschluss:


1. Die in der Anlage Maßnahmenplanung zur Begründung dargestellten Maßnahmen

(ab S.14) werden in den Bedarfsplan i. S. des KiTaG aufgenommen. Sie stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsmäßigen Ordnung für die Haushaltsjahre 2022 ff.

 

2. Die haushaltsmäßige Ordnung der Mehraufwendungen im Produktsachkonto 365001000.5381001- Planung und Bezuschussung Kindertagesbetreuung, Zuschüsse für lfd. Zwecke soz. o. ähnlicher Einrichtungen r das HHj. 2022 in Höhe von 697.723,62 Euro ist im Rahmen einer überplanmäßigen Bewilligung bis zum Juni 2022 herzustellen. Eine Teildeckung durch einen höheren Zuschuss des Landes in Höhe von 494.000 Euro gilt als gesichert.

 

3. Die haushaltsmäßige Ordnung für die HHj. 2023 ff. wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 hergestellt.

 

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

12

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

0

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich KitaBedarfsplanung 2022 Präsentation JHA März 2022 (1282 KB)