Auszug - Stadtverordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebiet "Küstenlandschaft Priwall"  

61. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 06.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:44 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/10545 Stadtverordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebiet "Küstenlandschaft Priwall"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger HinsenBezüglich:
VO/2016/04361
Federführend:3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Bearbeiter/-in: Möller, Mandy
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Mauritz hat den Raum noch nicht wieder betreten.

 

Herr Lötsch erläutert, dass der Bericht ursprünglich nicht für den Bauausschuss vorgesehen sei, aber er es für wichtig halte, dass die Vorlage im Bauausschuss zur Kenntnis gegeben werde.

 

Herr Leber sagt, dass im Bericht stehe, dass das Waldkonzept naturnah ausgeführt würde und fragt nach, wie das mit der Verkehrssicherungspflicht vereinbar sei.

 

Herr Mauritz betritt wieder den Raum.

 

Frau Koch führt aus, dass die Verkehrssicherungspflicht vom Naturwald unbeeinträchtigt sei, aber auch ein gewisses Maß an Selbstverantwortung vorausgesetzt werde. Dort wo Wege vorhanden seien gelte aber die Verkehrssicherungspflicht.

Herr Leber fragt ergänzend, dass in der Vorlage die Bedürfnisse des Kanutenvereins betont werden würden und dass dieser dort länger bestehen bleiben solle. Er fragt, warum dies nicht bei der Bemessung der Pachtdauer berücksichtigt werde, die seines Wissens nach nur für ein Jahr bestehe und dann immer jährlich verlängert werden würde.

Frau Koch sagt, dass der jetzige Vertrag ihres Wissens nach unbefristet sei. Der Zeltplatz habe mittlerweile ebenfalls eine Genehmigung und einen Vertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren und der Option auf Verlängerung.

 

Herr Howe stellt den folgenden Antrag:

Die Grünfläche entlang des Traveufers bis zum Ende des Kohlenhofkais (bis Tankstelle) wird nicht als „Multifunktionsfläche“ sondern in der Art entwickelt, dass sie zum LSG hinzugezogen werden kann.

Er begründet seinen Antrag. Er habe erfahren, dass es den Begriff Multifunktionsfläche aus städteplanerischer Sicht nicht gebe und er vermute, dass dieser Begriff genutzt werde, um das Gebiet später bebauen zu können. Herr Hinsen habe gesagt, dass es möglich sei, die Fläche später dem LSG hinzuzufügen.

 

Herr Lötsch sagt, dass auf der Multifunktionsfläche touristische Nutzung stattfinden solle, keine Bebauung.

 

Herr Leber wirft ein, dass der Begriff nicht bedeute, dass dort Bauland entwickelt werden solle, sondern, dass die Fläche multifunktional genutzt werden könne. Außerdem habe er in Erinnerung, dass es dort eine abgängige Spundwand gebe und die LPA daher tätig werden wollte.

Frau Koch erklärt, dass der Umgriff des LSG zur Kenntnisnahme vorliege und sie sich sehr freuen würde, wenn es in der vorliegenden Form erlassen werden könne. Es sei richtig, dass es in dem Bereich eine abgängige Spundwand gebe und es würde eine stadtweite Machbarkeitsstudie unter Federführung des LPA durchgeführt werden. Die Gestaltung würde aber in einem Wettbewerb ermittelt werden. Unabhängig davon, ob die Fläche dann am Ende mit in den Umgriff des LSG genommen werde oder nicht, bitte sie dringend darum, das LSG so erlassen zu dürfen und über die Fläche abzustimmen, wenn die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und des Wettbewerbs vorgestellt werden würden.

 

Herr Ramcke fragt, ob es richtig sei, dass das Verfahren neu starten müsse, wenn der Umgriff verändert werde.

Frau Koch antwortet, dass dies richtig sei, dann müssten alle Beteiligungen erneut gestartet werden. Außerdem wisse sie nicht, welches Recht auf der Fläche derzeit gelten würde.

 

Herr Howe sagt, dass es sich im Moment um eine Grünfläche handle. Er wolle auch nicht das Verfahren anhalten, sondern die Fläche solle so entwickelt werden, dass sie später in das LSG integriert werden könne.

 

Herr Mauritz sagt, dass über das LSG der Bürgermeister entscheide und nicht der Bauausschuss. Es gebe eine gute Lösung, der auch gefolgt werden solle, anstelle auf den letzten Metern wieder Details ändern zu wollen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Howe abstimmen.

r den Antrag: 1 Stimme

Gegen den Antrag: 14 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.

 

 


Bericht:

Die untere Naturschutzbehörde (UNB) wurde aufgefordert, die Schutzwürdigkeit und den Schutzbedarf der Küsten- und Waldlandschaft im Bereich des nördlichen Priwalls zu prüfen und gegebenenfalls ein Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.

Die UNB hat diese Prüfung durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Schutzwürdigkeit der Flächen gegeben ist.

 

Im Anschluss hat die UNB einen Verordnungsentwurf entwickelt, das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren gem. § 19 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz und eine öffentliche Auslegung gem. § 19 Abs. 2 Landesnaturschutz durchgeführt. Die eingehenden Stellungnahmen wurden geprüft. Die Ergebnisse der Prüfung sind in Anlage 3 und 4 dargestellt.

 

Die Schutzgebietsverordnung wurde danach in Text und Karte fertig gestellt.

Das Landesverwaltungsgesetz (§ 55 Abs. 3) sieht vor, dass die Verordnung der Bürgerschaft vorzulegen ist, bevor der Bürgermeister diese unterzeichnet.

 

Nach der Unterzeichnung durch den Bürgermeister wird die Verordnung veröffentlicht und tritt damit in Kraft.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum