Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und Fraktion 21: ÄA zu VO/2021/10652 - Anlage zur Geschäftsordnung für die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck betr. der Festlegung von Regularien für die Durchführung von digitalen Sitzungen  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 9.21.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 25.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2021/10652-01 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und Fraktion 21: ÄA zu VO/2021/10652 - Anlage zur Geschäftsordnung für die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck betr. der Festlegung von Regularien für die Durchführung von digitalen Sitzungen
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2021/10652
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Beteiligt:Geschäftsstelle der Fraktion 21
Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Es wird beantragt,

 

den vorgelegten Entwurf des Büros der Bürgerschaft Anlage zur Geschäftsordnung für die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck“ im Eingangstext um die nachfolgend grün unterlegten Textpassagen zu ergänzen:

 

 

Anlage zur Geschäftsordnung für die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 

 

r die Durchführung einer rechtssicheren Sitzung der Gemeindevertretung als Video- oder Hybridkonferenz sind rechtliche Anforderungen zu beachten und technische Voraussetzungen zu schaffen, die in diesem Handlungsleitfaden näher beschrieben sind und als verbindliche Regelung der Geschäftsordnung als Anlage beigefügt werden.

 

Sofern nach Entscheidung des/der Stadtpräsident:in in Abstimmung mit der/dem Bürgermeister:in festgestellt wird, dass gem. § 35a GO SH i.V. mit § 2a Hauptsatzung i.V. und § 6 GeschO Bürgerschaft ein Fall höherer Gewalt vorliegt, entscheidet der/die Stadtpräsident:in in Abstimmung mit dem/der Bürgermeister:in, ob die Sitzung der Bürgerschaft vollständig in Präsenz, vollständig als Videokonferenz oder als Hybrid-Sitzung (TN entweder virtuell oder in Präsenz) durchgeführt wird. Die nachfolgend beschriebenen rechtlichen und technischen Voraussetzungen gelten sowohl für Sitzungen der Bürgerschaft, die vollständig virtuell oder als Hybrid-Sitzung stattfinden.

 

r die Sitzung der Bürgerschaft oder ggf. auch der Ausschüsse/Beiräte, die in Fällen höherer Gewalt ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum als Videokonferenz durchgeführt werden muss, wird künftig das Konferenzsystem Cisco WebEx eingesetzt.

Die grundlegenden Funktionen von WebEx sind in den Schulungsunterlagen erklärt, die allen Mitgliedern der Bürgerschaft zugegangen sind.

 

Einladung zur Sitzung und Beitritt zur digitalen Sitzung:

Die Einladung zur jeweiligen Sitzung inklusive Tagesordnung und aller Vorlagen erfolgt wie auch zu einer Präsenzsitzung über Allris jedoch mit dem Hinweis, dass die Sitzung digital stattfindet.

 

Im Falle der Durchführung einer Hybrid-Sitzung erhalten die Teilnehmenden mit der Einladung zur Präsenzsitzung den Hinweis, dass auch eine virtuelle Teilnahme möglich ist. Der Wunsch nach virtueller Teilnahme ist dem BdB unverzüglich mitzuteilen.

 

Die Teilnehmenden erhalten die Einwahldaten über eine weitere Einladung aus WebEx heraus.

Zur Unterstützung der Sitzungsleitung wird für jede Sitzung verwaltungsseitig eine Person benannt (Host), welche die digitale Sitzung administriert. ....“
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

23

Enthaltungen

3

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

In der Zeit von 18.40 bis 19.30 Uhr erfolgt die Abendpause. Nach der Abendpauseübernimmt der Erste Stellv. Stadtpräsident Herr Pluschkell die Leitung der Sitzung.