Auszug - Haushalt 2022  

Sondersitzung des Bauausschusses - Haushaltsberatung (gemeinsame Sitzung mit dem Hauptausschuss)
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mi, 08.09.2021 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Drägerforum
Ort: Drägerforum. Finkenberg 33, 23558 Lübeck
VO/2021/10329 Haushalt 2022
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2022.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Uhlig stellt den Haushalt anhand einer Präsentation vor, die als Anlage der Niederschrift beigefügt ist. Er weist in dem Zusammenhang auf den interaktiven Haushalt hin.

 

Herr Uhlig präsentiert die Maßnahmen für Straßen, Wege und Brücken (26,7 Mio. Euro):

Herr Rathcke spricht eine Anfrage aus dem Mai in schleswig-holsteinischen Landtag an, in dem es acht Fragen zu Radverkehr gegeben habe, die die Verwaltung nicht habe beantworten können. Er möchte wissen, warum so viele Mittel für die Radwege eingestellt seien, wenn die Verwaltung nicht wisse, welche Maßnahmen geplant seien.

Herr Lindenau antwortet, dass die Anfrage ihm und Frau Hagen nicht bekannt sei und durch die Landtagsverwaltung, nicht durch die Verwaltung der Stadt Lübeck beantwortet sei. Die Ausschussmitglieder können aus dem Masterplan Geh- und Radwege ersehen, wofür die Gelder für den Radverkehr eingestellt seien.

 

Frau Haltern sagt, das im letzten Haushalt zu den Vorhaben Parkpalette Fahrenberg, Strandbahnhof Travemünde und Gehweg Untertrave Gelder eingestellt worden seien, und diese, obwohl sie noch nicht umgesetzt seien, jetzt nicht im Haushalt auftauchen würden. Sie möchte wissen warum dem so sei.

Frau Hagen antwortet bezüglich der Parkpalette Fahrenberg, dass das Vorhaben durch die KWL finanziert werde und es daher nicht mehr im Haushalt sei. Das entsprechende Vertragskonstrukt zwischen HL und KWL sei der Bürgerschaft vorgelegt worden. Der Strandbahnhof sei aufgrund von zu vielen Projekten zurückgestellt worden. Bezüglich des anderen Vorhabens müsse die Antwort nachträglich zur Niederschrift nachgeliefert werden.

 

Antwort nachträglich zur Niederschrift

Mit dem Rahmenplan Innenstadt ist eine umfassende planerische/ gestalterische Behandlung des Innenstadtraums beschlossen. Die Umgestaltung der Untertrave ist in die 2. Umsetzungsstufe des Rahmenplans Innenstadt eingeordnet (u.a. Fördermittelthematik, öffentliche Diskussion, Reaktion auf Entwicklung Beckergrube/ Marienkirchhof). Eine vorgezogene Bearbeitung dieses Teilbereichs erfordert die Zurückstellung von Personalkapazitäten in anderen Projekten. Derzeit liegt die Priorität von 5.660 in der Bearbeitung der Unfallschwerpunkte. Mit der Planung konnte noch nicht begonnen werden.

 

Herr Fürter fragt, ob die Maßnahme Ratzeburger Allee noch im Jahr 2023 begonnen werde, oder erst 2024. Außerdem wolle er wissen, warum die Hüxtertorbrücke und die Rehderbrücke nicht im Haushalt aufgeführt seien.

Frau Hagen antwortet, dass allgemein bekannt sei, dass die Brücken sich in einem schlechten Zustand befänden, aber es sei spät reagiert worden und es könnten nicht alle Brücken gleichzeitig saniert werden. Die Mühlentorbrücke habe Vorrang. Die Hüxtertorbrücke sei im konsumtiven Haushalt enthalten, daher sei diese hier nicht aufgeführt. Zur Maßnahme Ratzeburger Allee/Radschnellweg sei noch keine Projektfreigabe vorhanden, dies müsse noch von der Politik diskutiert werden. Die Planung sei aber für 2022 vorgesehen und der Bau für 2023.

 

Herr Pluschkell sagt, dass für Maßnahmen für Geh- und Radwege letztes Jahr 300.000,- Euro extra im Haushalt bereitgestellt worden seien, die eigentlich zweckgebunden für die Maßnahmen der Wege Blankensee-Groß Grönau, Travemünde-Warnsdorf und den Fuß- und Radweg unter der Puppenbrücke vorgesehen worden seien. Er fragt nach der Haltung der Verwaltung dazu. Weiterhin fragt er nach dem Stand des E-Mobilitätskonzeptes, für das ebenfalls Gelder bereitgestellt worden seien, aber er könne das Produkt nicht im Haushalt finden.

Herr Uhlig sagt, dass der Sammelansatz für die Geh- und Radwege auch im nächsten Jahr zur Verfügung stehe. Der Sammeltitel funktioniere derart, dass jährlich 2,3 Millionen Euro bereitstünden, aus denen Maßnahmen finanziert werden könnten.

Frau Hagen sagt, dass die zusätzlichen 300.000 Euro aus ihrer Sicht nicht zweckgebunden seien, da es sich um einen Sammelansatz handle. Gleichwohl bearbeite die Verwaltung die gewünschten Projekte: Bezüglich des Weges zwischen Blankensee und Groß Grönau sei bereits ein Bericht in den Gremien gewesen, für den Weg Travemünde-Warnsdorf werde im nächsten Jahr ein Förderantrag gestellt und der Weg unter der Puppenbrücke sei technisch anspruchsvoll und werde auch nicht mit einer günstigen Lösung umzusetzen sein. Es werde dazu gerade eine Machbarkeitsstudie erstellt, Ende des Jahres oder Anfang des nächsten Jahres werde die Verwaltung einen Bericht als Diskussionsgrundlage in die Gremien geben. Die Beschlüsse würden bearbeitet werden, könnten aber trotz des Personalzuwachses nur nach und nach abgearbeitet werden, und Verkehrssicherungsthemen hätten dagegen immer Vorrang. Bezüglich der Ladesäulen würde dieses Jahr noch ein Bericht in die Gremien gegeben werden.

Herr Benz sagt, dass das Elektromobilitätskonzept unter dem Produktsachkonto 51100.3035 im Haushalt zu finden sei.

 

Herr Dr. Flasbarth fragt, warum keine Anpassungen am Lindenteller geplant seien und warum es keine Maßnahmen zur Busbeschleunigung im Haushalt gebe. Zusätzlich sei der Verkehrsversuch Beckergrube erfolgreich abgeschlossen, er möchte wissen ob direkt der nächste Verkehrsversuch, z.B. an der Untertrave gestartet werden könne.

Frau Hagen sagt, dass kürzlich Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit an Lindenteller vorgenommen worden seien und der Unfallhäufungspunkt damit entschärft worden sei. Am Gustav-Radbruch-Platz habe es auch Maßnahmen für die Verkehrssicherung gegeben und auch der Berliner Platz sei betrachtet worden, der Fokus liege auch aufgrund der Mühlentorbrücke derzeit aber auf dem Mühlenteller. Bezüglich der Busbeschleunigung würden die ersten Maßnahmen in diesem Jahr umgesetzt werden, die seien aber im konsumtiven Haushalt. Bezüglich eines weiteren Verkehrsversuches sagt sie, dass sie nicht von Verkehrsversuch zu Verkehrsversuch springen wolle, um nicht immer nur Provisorien einzurichten.

 

Herr Vorkamp sagt, dass er die Mittel in Höhe von 1,6 Mio. Euro für die Sanierung der Jürgen-Wullenwever-Straße für unnötig halte, möchte wissen ob es eine Liste für die Baumaßnahmen an Radwegen gebe, da er nur die Maßnahme An den Schießständen habe finden können und was die Position der Stadtgrabenbrücke in Haushalt sei.

Frau Hagen sagt, dass außer der Maßnahme an den Schießständen noch die Maßnahme des Radschnellwegs aufgeführt sei und verweist für andere Maßnahmen auf die Erhaltungsstrategie für Rad- und Gehwege.

Herr Uhlig sagt, dass die Stadtgrabenbrücke unter der Nummer 541001674 aufgeführt sei.

 

Herr Lötsch fragt warum bei dem Bau der Mühlentorbrücke nichts für das Jahr 2023 vorgesehen sei.

Frau Hagen sagt, dass dies sicher Gründe im Bauablauf habe.

Herr Uhlig verweist auf die Begründung, die die Maßnahme umfangreich beschreibe. Die Umsetzung der Maßnahme Behelfsbrücke sei für 2022 vorgesehen.

 

Nachträglich zur Niederschrift:

Die Umsetzung der Maßnahme soll unterbrechungsfrei erfolgen. Die in der vorläufigen Mittelfristplanung für 2023 ausgebliebene Anmeldung ist einem Übertragungsfehler geschuldet. Inwieweit Auszahlungsmittel für das Jahr 2023 erforderlich werden, hängt insbesondere vom weiteren Bauablauf ab. Der konkrete Mittelbedarf 2023 wird mit dem HH-Plan 2023 vorgenommen, sodass die Maßnahme ungehindert fortgesetzt werden kann.

 

Herr Uhlig präsentiert die Maßnahmen für die Schulen (10,1 Mio. Euro):

Herr Lötsch fragt, warum die Sanierung des ersten Bauabschnitts in der OzD für später vorgesehen sei, der Zeichensaal sei bereits seit einiger Zeit gesperrt. Er fragt, an wie vielen Schulen es Sperrungen aufgrund von Sanierungsmaßnahmen gebe, die nicht durchgeführt werden würden.

Frau Hagen antwortet, dass es im Schulbau immer mehr Bedarf als Kapazitäten gebe. Es fänden regelmäßige Absprachen mit dem Bereich Schule und Sport statt, welche Maßnahmen vorrangig durchgeführt werden müssten, dabei handle es sich nie um einfache Entscheidungen. Das bedeute auch, dass häufig ad hoc Mnahmen zur Erhaltung durchgeführt werden müssten.

Herr Lötsch fragt, warum die Grundsanierung auf später geschoben werde, ohne eine Perspektive wann sie durchgeführt werde. Außerdem sei seine zweite Frage nicht beantwortet worden.

Frau Frank fügt an, dass sie nur bestätigen könne, was Frau Hagen gesagt habe. Die Bereiche hätten intensiv Bedarfe angemeldet, es gebe einen Jour Fixe mit den Bereichen und Senatsabsprachen, in denen gemeinsam die Prioritäten gesetzt worden seien.

Herr Simon sagt, dass Gelder für die Sanierung eingestellt worden seien für die Planung des Dachgeschosses und die Verwaltung sage immer, dass sie keine Kapazitäten habe. Eine Sanierungsmaßnahme könne ein Jahr geschoben werden, aber nicht drei. Es sei eingefordert worden, im Zusammenhang mit dem Karstadt-Konzept zu sagen, was der Stand des Ausbaus des Dachgeschosses sei. Das Karstadt-Konzept werde von den Schulen außerdem kritisch gesehen.

Herr Lindenau sagt, dass dazu demnächst eine Vorlage komme. Die Kritik an dem Konzept decke sich nicht mit den Stellungnahmen, die ihm vorlägen.

Herr Simon sagt, dass ihm dies im direkten Gespräch mit einer Schulleitung gesagt worden sei.

Herr Lötsch sieht seine zweite Frage immer noch nicht beantwortet und bittet um eine Antwort zur Niederschrift.

 

Antwort nachträglich zur Niederschrift:

 

Schule

Raum

Begründung der Sperrung / Maßnahmen

Albert-Schweizer-Schule

1 Klassenraum

Feuchtigkeit in der Decke/Putz bröckelt.

Dachdecker für Reparatur beauftragt; nachhaltige Instandsetzung erfolgt im Zuge der lfd. Gesamtsanierungsmaßnahme

Schule am Meer

Teil der WC Anlage

Modernisierung/lfd. Baumaßnahmen

Schulküche

Gotthard-Kühl-Schule

Mehrzweckraum 2.OG

Feuchtigkeit/Asbest; Beseitigung im Rahmen BU

Gotthard-Kühl-Schule

Klassenraum 1.OG

Sperrung wegen Schimmelbefalls; Beseitigung im Rahmen der Bauunterhaltung

Julius-Leber-Schule

Gesamte Schule

laufende Sanierung (geplanter Abschluss Sommer 2022); Schule derzeit am Standort Brockesstraße mit zusätzlichen Containern ausgelagert

Johanneum

Kleine Sporthalle

lfd. Projekt als Gesamtsanierungsmaßnahme

Emanuel-Geibel-Schule

Abwechselnd Räume gesperrt

laufende Brandschutzsanierung

Schule Wilhelmshöhe

2 WC´s

laufende Sanierung im Rahmen BU wegen Wasserschaden

ehem. HSM Wohnung

laufende Sanierung im Rahmen des Investitionsprogrammes "Ganztag"

Matthias-Leithoff-Schule

2 Räume

fehlende barrierefreie Fluchtwege; Schule wird Gesamtsanierungsmaßnahme

Kalandschule

Gesamte Schule

laufende Sanierungsplanung, Schule derzeit auf der Hüxwiese

GGS St. Jürgen

Gesamte Schule

laufende Sanierungsplanung, Schule derzeit komplett am Mönkhofer Weg angesiedelt. Zum Sanierungsbeginn „Altbau“ dann teilweise Rückzug in die Kalkbrennerstr

GeNuG

Aula

laufende Sanierungs- und Umbaumaßnahme

 

 

Herr Uhlig präsentiert die Maßnahmen für den Hafen (24,5 Mio. Euro):

Herr Fürter fragt ob eine LNG-Anlage, die wohl auch nicht förderfähig sei, neben der Landstromanlage überhaupt notwendig sei.

Herr Uhlig verweist auf die Begründung im Haushalt. Es gebe drei Reedereien, die Lübeck dadurch bedienen könnten und auch auf diese Anlage angewiesen seien.

Herr Lindenau ergänzt, dass es Reedereien gebe, die für diese Zwecke auch bereits Schiffe in Auftrag gegeben hätten, die sich schon im Bau befänden, die in Lübeck anlegen sollen. Außerdem gebe es dadurch weniger Belastung durch schweren Diesel für die Anwohner. Zum Thema Green Ship könnten noch Unterlagen zur Niederschrift nachgeliefert werden.

 

Nachträglich zur Niederschrift:

Liquified Natural Gas“ (Flüssigerdgas, kurz LNG) ist ein alternativer Energieträger in der Schifffahrt, der wesentlich dazu beitragen kann, die klimaschädlichen Emissionen aus dem Seeverkehr zu minimieren. Vor diesem Hintergrund hat die EU beschlossen, dass sämtliche Kernhäfen des TEN-T-Netzwerkes bis 2025 Möglichkeiten zur Versorgung von Schiffen mit diesem alternativen Treibstoff schaffen müssen. Der Port of Lübeck ist ein TEN-T Kernnetzhafen und unterliegt somit dem Beschluss der EU.

Die finnische Reederei Containerships Ltd. Oy hat bereits neue LNG-betriebene Short Sea Container-Schiffe in Dienst gestellt. Zudem bauen gerade zwei weitere Reedereien, die regelmäßig den Port of Lübeck anlaufen, LNG-Schiffe. Die Reedereien TT-Line und SOL Wallenius werden ihre Schiffsneubauten voraussichtlich Anfang 2022 in Dienst stellen. Es ist dann auch mit LNG-Bunkertätigkeit im Port of Lübeck zu rechnen. Hierfür ist eine Möglichkeit für das sichere Liegen einer LNG-Bebunkerungsmöglichkeit (Liegeplatz für ein schwimmendes Tanklager oder für einen LNG-Bunkerschiff) vorzuhalten.

Beide Aspekte die europäischen Vorgaben und dies unternehmerischen Entscheidungen der Kunden bedingen, dass die Hansestadt als attraktiver und kundenorientierter Hafen die administrativen und infrastrukturellen Voraussetzungen schafft, den Umgang mit LNG als Treibstoff im Hafen gewährleisten zu können.

 

Herr Dr. Flasbarth sagt, dass das Produkt Wasser und Hafen im nächsten Jahr 7 Mio. Euro Verlust mache, und fragt ob die Summe nicht auf die Hafenbetreiber umgelegt werden könne.

Herr Uhlig antwortet, dass das Produkt nicht nur die Verpachtung von Hafenflächen betreffe, sondern weitere städtische Leistungen, wie in der Produktbeschreibung in IKVS dargestellt.

Herr Dr. Flasbarth fragt, ob aufgeschlüsselt werden könne, welche Mittel wofür seien.

Es wird die Nachlieferung einer Antwort zugesagt.

 

Antwort nachträglich zur Niederschrift

Im Mittel der Jahre 2019 und 2020 weist der von den Hafennutzern zu refinanzierende Anteil des Geschäftsbereichs „Hafen“ (Flächenverpachtung und Umschlagsinfrastrukturnutzung) einen Überschuss aus. Damit setzt sich in diesem Kernbereich der Trend aus dem Zeitraum 2015 bis 2018 fort. Der Überschuss fällt jedoch aufgrund des Teilverzichtes auf die Pachtzahlungen der LHG deutlich geringer aus.

Der Überschuss wird wie folgt verwendet: Im Zeitraum 2019 und 2020 entstand bei der Hafenbahn der größte Zuschussbedarf. Grundsätzlich weist die Hafenbahn einen Kostendeckungsgrad von ca. 25 % aus den Trassenentgelten auf. Anpassungen der Trassenentgelte bedürfen der Zustimmung der Bundesnetzagentur und können zur Gewährleistung des diskriminierungsfreien Marktes nicht eigenmächtig durch die Stadt erfolgen. Daher werden die Überschüsse aus der Flächenverpachtung zur Deckung der eisenbahninfrastrukturellen Vorleistungen für den Hafen genutzt. Dies ist durch die erheblichen Kosten für die Brückensanierung der EÜ B75 im Zeitraum 2019 und 2020 nicht vollumfänglich möglich. Parallel dazu erfolgt nachlaufend eine Kostenerstattung i.H.v. 50 % durch DBNetz.

Der verbleibende Zuschuss entfällt auf die Wahrnehmung der wasserrechtlichen Eigentümerfunktion der Stadt für die Gewässer außerhalb des Hafens. Dies umfasst Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten für Gewässerbetten, Ufereinfassungen, Gewässerrandbereich, Gehölzpflege, Stege und weitere inkl. der dafür notwendigen Regiebetriebe.

 

Herr Lehrke fragt als Erweiterung seiner gestrigen Frage, wieviel aus den 2,24 Mio. EUR aus den Investitionsmaßnahmen kämen.

Herr Uhlig sagt, dies in der Beantwortung auf die Frage von Herrn Dr. Flasbarth mit aufgeführt werde.

 

 

Herr Uhlig präsentiert die Maßnahmen für den Hochbau (4,6 Mio. Euro):

 

Herr Dr. Flasbarth fragt bzgl. der energetischen Sanierungen, wie hoch die jährliche CO2-Reduktion sei, ob durch die Änderung des Ansatzes der Sanierungen seit 2019 mehr gespart werde und ob mittlerweile reine energetische Sanierungen durchgeführt werden würden oder ob diese nur im Zusammenhang mit anderen Sanierungen durchgeführt werden würden.

 

Antwort nachträglich zur Niederschrift

Das GMHL verfügt aktuell über keine konkreten Informationen zur Reduktion von Treibhausgas-/ CO2- Emissionen in Bezug auf die aktuell geplanten oder in der Ausführung befindlichen Baumaßnahmen.

Eine rein energetische Sanierung ist nicht Teil der investiven Maßnahmen des Haushaltsplans. Die Verbesserungen und Umbauten durch energetische Sanierung erfolgt i.d.R. im Zusammenhang mit Instandsetzungen/Modernisierungen oder Umbau-/Erweiterungsbau-/Neubaumaßnahmen, da aufgrund des immensen Sanierungsstaus Verkehrssicherungspflichten vorrangig zu bedienen sind. Beide Themenstellungen werden aber eng verknüpft bearbeitet.

Bei zukünftigen Sanierungsprojekten, sofern es sich hierbei um energetische Sanierungsmaßnahmen handelt, wird die Ausweisung des jeweiligen CO2-Einsparpotenzials im Planungsauftrag mit vorgesehen werden.

 

Herr Vorkamp fragt bzgl. der energetischen Sanierung wann ein Sanierungsträger eingesetzt werde.

Herr Hinsen führt aus, dass zwei Quartiersenergiekonzepte erstellt worden seien, eines für Marli, wo die Eigentümerstruktur hauptsächlich aus Wohnbaugesellschaften und Wohnbaugenossenschaften bestehe, und eines, wo die Anwohner hauptsächlich im eigenen Eigentum leben würden, da die Eigentümerstrukturen grundlegend verschieden seien. Die Verwaltung wolle auf die Eigentümer beratend zugehen, wie mit eigenem Geld oder Fördermitteln die Häuser saniert werden könnten und die Erfahrungen aus diesen Versuchen später großflächiger anwenden.

Frau Hagen ergänzt, dass ein starker Sanierungsträger gebraucht werde, da bei einigen Projekten sehr viel Projektmanagement zu leisten sei, beispielsweise bei dem Projekt Lübeck-Nordwest. Diesbezüglich würden auch schon Abstimmungen mit der TRAVE GmbH laufen, und die TRAVE GmbH würde ein Konzept aufstellen. Dies müsse aber von der Stadt begleitet werden, da sich dies auch auf den Haushalt auswirken werde.

 

Herr Dr. Flasbarth sagt, dass im letzten Jahr zehn Gebäude gesucht werden sollten, auf denen Photovoltaikanlagen angebracht werden sollten und fragt wie weit dort die Umsetzung sei.

Es wird eine Beantwortung zur Niederschrift zugesagt.

 

Antwort nachträglich zur Niederschrift:

Das Energiemanagement befindet sich gerade in der Ergebnisauswertung der Analyse zu Photovoltaikanlagen. Ein Punkt der sich bereits in Umsetzung befindet ist Erstellung eines Solar-Katasters für bestehende städtische Liegenschaften. Zunächst wurden 60 Gebäude für eine erste Potenzialanalyse identifiziert, welche in der engeren Wahl sind, um hier eine PV-Anlage zu installieren. Davon wurden bereits ca. 40 Gebäude bewertet, wovon aktuell zehn Gebäude ausgewählt werden bei denen geeignete Voraussetzungen (Zustand Dachfläche / Statik/ Elektrische Infrastruktur) für die Installation einer PV-Anlage existieren.

Parallel befindet sich das GMHL in Gesprächen mit potenziellen Partnern (z.B. Stadtwerken Lübeck und der KWL) über Kooperationsmöglichkeiten und mögliche Betreibermodelle, von denen die jeweilige Auslegungsgröße und entsprechend auch die Investitionskosten der zu planenden PV-Anlagen in einer starken Abhängigkeit stehen.

Das GMHL hat in laufenden Sanierungs- und Neubauprojekten die Installation von PV-Anlagen in der Planung berücksichtigt. Die Planungen wurden größtenteils vom Energiemanagement fachlich begleitet, beispielsweise durch eine ganzheitliche PV-Potenzialanalyse inklusive des ersten technischen Konzeptes. Hier ein Auszug:

 

          Mensa Schule am Koggenweg: Installation Photovoltaik-Anlage auf dem Dach inkl. Dachbegrünung (Baubeginn geplant für Ende 2022/ Anfang 2023)

          Anbau Werkhalle Emil-Possehl-Schule: Installation Photovoltaik-Anlage auf dem Dach

          Anbau zur Erweiterung der Hansehalle: Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach

          Albert-Schweitzer-Schule Turnhalle: Photovoltaikanlage mit Stromspeichersystem

          Feuerwehrgerätehaus Groß Steinrade: Einbau Photovoltaikanlage in Kombination mit Wärmepumpenbetrieb

          Trave G/GS: Installation Photovoltaik-Anlage auf dem Dach

          Schule Grönauer Baum: Einbau einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Turnhalle

 

Zusätzlich ist in der MuK bereits eine PV-Anlage installiert. Weitere Maßnahmen, Projektentwicklungen und zu beauftragende Gutachten sind ab Oktober 2021 geplant. Diese werden dann die Planung bei den bisherigen identifizierten Standorten konkretisieren.

 

Herr Rathcke fragt bezgl. der Verkehrsschule, ob zu der Summe im Haushalt noch Spendengelder dazukämen.

Herr Lindenau sagt, dass im letzten Hauptausschuss ein Bericht gewesen sei, in dem die Maßnahme vorgestellt worden sei. Die Summe im Haushalt sei der städtische Anteil, der Rest komme von den Stiftungen.

 

 

Herr Uhlig präsentiert die Maßnahmen für die Feuerwehr (8,3 Mio. Euro):

 

Herr Hinsen sagt, dass man bei der Wache Steinrade sehr weit sei. Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung habe der Maßnahme zugestimmt und die Mittel für den Bau seien im Haushalt. Die Zusage der KWL sei ebenfalls vorhanden. Auch bei der Wache Kronsforde habe es Fortschritt gegeben, es gebe ein konkretes Angebot für eine Fläche im Innenbereich und das GMHL und der Bereich Liegenschaften seien in Verhandlung. Mehr könne derzeit im öffentlichen Teil nicht gesagt werden.

Herr Rathcke sagt, dass nicht viele Mittel eingestellt seien.

Herr Hinsen sagt, dass die Mittel für Steinrade vorhanden seien, die andere Maßnahme sei noch in der Planungsphase, daher sei der Betrag nicht so hoch.

Herr Rathcke fragt, wann die Fertigstellung erfolge.

Herr Hinsen sagt, dass die KWL zuversichtlich sei, dass noch 2022 die Eröffnung stattfinden könne.

 

 

Herr Uhlig präsentiert die Maßnahmen für die Sporthallen, Grün- und Sportflächen (0,7 Mio. Euro):

 

Herr Dr. Flasbarth sagt, dass es im Zwischenbericht zur Hansehalle hieß, dass im Folgejahr 2 Mio. Euro eingestellt werden würden, und jetzt seien nur 1,3 Mio. Euro angegeben. Er fragt, was mit den restlichen 700.000 Euro sei.

Herr Toll antwortet, dass die Reste aus 2021 nach 2022 überführt werden würden. Im Bericht sei erkennbar, was aus 2021 überbleibe und das diese dann zusammen mit dem, was eingestellt sei verwendet werden würden.

Herr Dr. Flasbarth sagt, dass er verstanden habe, dass die Summe 2,5 Mio. Euro betrage.

Frau Hagen sagt, dass die Gesamtsumme 2,26 Mio. Euro betrage und dies auch das sei, was gefördert werde.

 

Frau Haltern sagt, dass für die Sporthalle Falkenwiese früher Gelder für die Planungsleitungen eingestellt worden seien, diese jetzt aber nicht auftauche. Sie fragt, ob dafür nichts eingestellt sei oder ob die Maßnahme jetzt im Sportzentrum Falkenwiese sei.

Herr Uhlig sagt, dass noch nichts eingestellt worden sei, da die Planungen noch liefen. Es müsse im Rahmen der Machbarkeitsstudie überprüft werden, was möglich sei, und was der Stadt und was den Vereinen gehöre.

Frau Frank ergänzt, dass es bereits Absprachen mit dem Verein Phoenix gegeben habe und die Rückmeldung der Rücksprache, ggf. mit einigen Varianten zur Auswahl hoffentlich im November in die Gremien gegeben werden könne. Dann werde das Vergabeverfahren für die weitere Planung durchgeführt, wenn diese abgeschlossen sei, sei bekannt, welche Mittel benötigt werden würden.

 

Frau Haltern fragt nach den Planungsmitteln für die Sporthalle bei der Traveschule, ob die jetzt auch im Objekt Traveschule untergebracht seien. Dort solle auch eine neue Gesamttechnik angebracht werden.

Frau Hagen sagt, dass hier die Frage sei, wie der Handlungsbedarf gesehen werde. Auch wenn die Technik sicherlich erneuerungsbedürftig wäre, werde aktuell kein Totalausfall befürchtet, da vor drei Jahren dort bereits der Trafo ausgetauscht worden sei. Es sei daher keine prioritäre Maßnahme.

Frau Haltern fragt wo die Planungsmittel, die für 2021 eingestellt worden seien, jetzt seien.

Es wird die Nachlieferung einer Antwort zugesagt.

 

Antwort nachträglich zur Niederschrift

Die Maßnahme Turnsporthalle Kücknitz sollte gem. Haushaltsbegleitbeschluss seitens GMHL in 2021 bearbeitet werden. Derzeit steht beim GMHL keine Personalkapazität zur Bearbeitung zur Verfügung, weshalb die Maßnahme auch nicht für 2022 zur weiteren Planung vorgesehen ist. Projekte der Verkehrssicherung haben in der Planung die höchste Priorität. Die Priorisierung der geplanten und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 erneut vorgenommen.

 

 

Herr Uhlig präsentiert die Maßnahmen für die Erschließung (46,7 Mio. Euro):

 

Herr Petereit weist auf die Antworten und Fragen unter TOP 3.1 hin.

 

Herr Vorkamp wüsste gerne was hinter den Maßnahmen Parkallee für 1,2 Mio. Euro und Boldwiesenkoppel für 5 Mio. Euro stecke. Weiterhin bittet er um eine Erklärung zur Maßnahme Konstinkai.

Herr Lindenau sagt, dass sich die Situation durch einen Verkauf nicht verändert habe, da die Stadt aufgrund der Hafenbahn und der Kaimauer immer noch in der Verkehrssicherungspflicht sei. Es fänden derzeit Abstimmungen statt, aber es müsse gehandelt werden, da die Aufsichtsbehörde bereits ein Zwangsgeld angedroht habe.

Herr Schindler sagt, dass die Parkallee ein Grundstück in Travemünde sei, wo eigentlich ein Hotel entstehen solle. Es seien mehrere Fristen verstrichen und der Bereich habe deswegen vorsorglich Gelder für den Rückkauf eingestellt.

Herr Senator Schindler sagt die Nachlieferung einer Antwort zu der Frage zur Boldwiesenkoppel zu.

 

Antwort nachträglich zur Niederschrift:

Der Ankauf der Boldwiesenkoppel dient der Sicherstellung der Flächenverfügbarkeit gem. der Beschlussfassung des Hafenentwicklungsplan (HEP) 2030 und den darin dargestellten Flächenentwicklungsbedarfen im Bereich Skandinavienkai. Im Haushalt sind von den angedachten Maßnahmen bereits die Erweiterung des LSK-Betriebsbahnhofs um 3 Gleise sowie die Entwicklung von Pregate-Systemen zur Steuerung des LKW-Verkehrs hinterlegt.

 

Herr Dr. Flasbarth fragt, was die Grundlage dafür sei, dass die Nördliche Wallhalbinsel auf 2 Mio. Euro netto beziffert werde, und ob die Maßnahme Lauerhofer Feld/Schlutuper Straße trotz der Erschließungssummen in Höhe von 6 Mio. Euro dieses und nächstes Jahr profitabel sei und wie das mit der Mehrwertsteuer gehandhabt werde. Außerdem wolle er wissen, warum das Grundstück am Konstinkai gekauft werden solle.

Herr Schindler sagt, dass bei der Nördlichen Wallhalbinsel der Verkehrswert geschätzt worden sei. Bezüglich Lauerhofer Feld/Schlutuper Straße seien die Erschließungskosten mit der KWL ermittelt worden. Die Erlöse seien auch dargestellt worden und seien höher als die Kosten.

Herr Uhlig sagt, dass die Verwaltung bzgl. der Mehrwertsteuer unterschiedlich agiere, abhängig davon ob man hoheitlich oder privatwirtschaftlich handle. Derzeit würde die Verwaltung sich auf die Änderungen im Umsatzsteuergesetz einstellen.

Herr Dr. Flasbarth weist darauf hin, dass seine Frage zum Konstinkai nicht beantwortet worden sei.

Es wird eine Nachlieferung der Antwort zugesagt.

 

Antwort nachträglich zur Niederschrift

Gemäß Beschluss des HEP 2030 sind grundsätzlich die Flächen am seeschiffstiefen Wasser für hafenaffine Nutzungen zu sichern. Beim Konstinkai handelt es sich um ein Hafenareal, das sich aktuell in einer Umstrukturierung befindet und für spezielle Hafenumschlags- und Logistiknutzungen aktuell und mittelfristig genutzt wird. Durch den Kauf der Flächen durch die HL besteht mittel- und langfristig eine bessere Möglichkeit, die Entwicklung der Wasserkante zu steuern.


Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2022, bestehend aus

 

dem Vorbericht 

Anlage 1

je Produkt aus der Produktseite, dem Ergebnis- und dem Finanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

    städtischen Budgetübersichten               Anlage 5

 

werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2022 vorgesehenen Aufwendungs-rzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

3.Ergänzend wird der Abschluss der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag

           Anlage 6

 

wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts

      Anlage 7

beschlossen.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung  r Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

954.287.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

961.851.100

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

    7.563.900

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

909.941.300

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

886.866.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

139.900.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

172.204.900

 

EUR

 

 

 

 

 

festgesetzt. (Stand: 18.08.2021)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 82.846.800

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 66.725.200

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

375.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.938,746

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)           400 %

 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      500 %

2. Gewerbesteuer                                                                                  450 %

 

 

§4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2022 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2021 (3.863,236 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2022

um die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und

 in der sich daraus ergebenden Fassung als

Stellenplan r das Haushaltsjahr 2022

festgesetzt: 3.938,746 Planstellen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X

Der Bauausschuss beschließt, die Vorlage ohne Votum weiterzugeben.
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 5.1 Präsentation zum Haushalt 2022 (2423 KB)