Auszug - AM Puhle (SPD): Umbau eines Spielplatzes zu einem inklusiven Spielplatz  

24. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)
TOP: Ö 8.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 02.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 20:53 Anlass: Sitzung
Raum: media docks
Ort: Willy-Brandt-Allee 31 a, 23554 Lübeck
VO/2021/10378 AM Puhle (SPD): Umbau eines Spielplatzes zu einem inklusiven Spielplatz
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Schulte-Ostermann bittet um Ergänzung bzw. Änderung des Antrages. Vereine, Kitas und Schulen vor Ort sollen einbezogen werden. Bei künftigen Umbauten sollen möglichst inklusive Spielplätze aufgebaut werden.

 

Auf eine Nachfrage von Frau Hildebrand antwortet Herr Puhle.

 

Der Vorsitzende lässt über den ergänzten Antrag abstimmen.


Antrag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt über die Möglichkeit der Errichtung eines inklusiven Spielplatzes in den Fachausschüssen und der Bürgerschaft spätestens im Januar 2022 zu berichten. Der Bericht soll folgende Punkte beinhalten:

 

-          gliche Standorte (z.B.: Spielplatz Kanalstraße, Spielplatz Glockengießerstraße)

-          Kosten für die Gestaltung eines inklusiven Spielplatzes (2 Ausbaustufen)

-          Abklärung der Fördermöglichkeiten (z.B.: Land Schleswig-Holstein, Aktion Mensch, weitere Stiftungen/Drittmittel)

-          Je nach Finanzierungsmöglichkeit ggf. geeigneten Projektpartner für die Erstellung eines Konzeptes aufzeigen

 

glicher Projektablauf mit dem Ziel der Umbaumaßnahme im Sommer 2022

 

Vereine, KiTas und Schulen vor Ort sollen einbezogen werden. Bei künftigen Umbauten werden möglichst inklusive Spielplätze aufgebaut.
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

0

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft entsprechend des Antrages zu beschließen.