Auszug - AM Marx (SPD): LüMo
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Wöhlk beantwortet die Fragen, die Antwort des Stadtverkehrs liege noch nicht vor. Der Bericht dazu erfolge in einer der nächsten Sitzungen.
Anfrage:
Liegt für den Betrieb des Stadtverkehr „Lümo“ im bisherigen Betrieb eine personenbeförderungsrechtliche Genehmigung vor?
Falls ja,
a) auf welcher Grundlage des PBefG
b) in welchem Umfang
c) mit welcher Geltungsdauer
d) mit welchen Auflagen?
Falls eine Genehmigung nach §2(7) PBefG vorliegt (Erprobungsparagraph), führt der Stadtverkehr ein Monitoring hinsichtlich der Bündelungsquote durch?
Falls ja, ist die Genehmigungsbehörde hierüber informiert und wie fällt diese aus?
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
|
einstimmige Ablehnung |
| |
Ja-Stimmen |
| |
Nein-Stimmen |
| |
Enthaltungen |
| |
Kenntnisnahme | x | |
Vertagung |
| |
Ohne Votum |
|
Der Ausschuss nimmt die Mitteilungen, Anfragen und Antworten unter TOP 3 zur Kenntnis.
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
![]() |
1 | öffentlich | Antwort zur Anfrage TOP 3.3.2 LüMo (548 KB) |