Vorlage - VO/2021/10341
|
Beschlussvorschlag
Liegt für den Betrieb des Stadtverkehr „Lümo“ im bisherigen Betrieb eine personenbeförderungsrechtliche Genehmigung vor?
Falls ja,
a) auf welcher Grundlage des PBefG
b) in welchem Umfang
c) mit welcher Geltungsdauer
d) mit welchen Auflagen?
Falls eine Genehmigung nach §2(7) PBefG vorliegt (Erprobungsparagraph), führt der Stadtverkehr ein Monitoring hinsichtlich der Bündelungsquote durch?
Falls ja, ist die Genehmigungsbehörde hierüber informiert und wie fällt diese aus?
Begründung
Anlagen