Auszug - Nachtragswirtschaftsplan 2021 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es gibt keine Wortmeldungen.
Beschluss:
- Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 5 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung sowie § 12 Abs. 4 Nr. 1 und 2 der Eigenbetriebsverordnung wird durch die Bürgerschaft per Beschluss der 1. Nachtragswirtschaftsplan für den Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2021 gemäß Anlage festgestellt:
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- Im Haushaltsjahr 2021 werden beim Produktsachkonto 418001.5315000 ZUW und ZUSCH für laufende Zwecke verbundene Unternehmen 435.000 EUR überplanmäßig gemäß § 82 Abs. 1 GO SH bewilligt. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 611001.4111000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Konto: Gemeinde- und Kreisschlüsselzuweisungen in Höhe von 435.000,00 EUR.
Die zusätzlichen Mittel für die Erhöhung des Verlustausgleichs von 700.000 EUR werden aus den unter VO/2021/09636 bewilligten Finanzmitteln in Folge der Corona-Pandemie finanziert.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss
für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,
gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
(14 Ja-Stimmen)
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme | X |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 14 | |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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