Vorlage - VO/2021/10191
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Beschlussvorschlag
- Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 5 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung sowie § 12 Abs. 4 Nr. 1 und 2 der Eigenbetriebsverordnung wird durch die Bürgerschaft per Beschluss der 1. Nachtragswirtschaftsplan für den Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2021 gemäß Anlage festgestellt:
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- Im Haushaltsjahr 2021 werden beim Produktsachkonto 418001.5315000 ZUW und ZUSCH für laufende Zwecke verbundene Unternehmen 435.000 EUR überplanmäßig gemäß § 82 Abs. 1 GO SH bewilligt. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 611001.4111000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Konto: Gemeinde- und Kreisschlüsselzuweisungen in Höhe von 435.000,00 EUR.
Die zusätzlichen Mittel für die Erhöhung des Verlustausgleichs von 700.000 EUR werden aus den unter VO/2021/09636 bewilligten Finanzmitteln in Folge der Corona-Pandemie finanziert.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||
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| freiwillig | ||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||
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| Eigenbetriebsverordnung - EigVO | ||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (siehe Anlage und Beschlussvorschlag) | ||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung
Siehe Erläuterung zum 1. Nachtragswirtschaftsplan 2021
Anlagen
KBT- 1. Nachtragswirtschaftsplan - 2021.pdf
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | KBT - 1. Nachtragswirtschaftsplan - 2021 (331 KB) |