Auszug - Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck Neufassung der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auf Nachfrage von AM Prieur, in welchem Maße eine Erhöhung der in der Anlage 1 unter Punkt 15 genannten Gebühr für das Kassieren der Strandnutzungsgebühr im Rahmen einer Kontrolle möglich sei, führt Herr Bürgermeister Lindenau erläuternd aus, dass durch die Verwaltungsgebührensatzung die Abrechnung des tatsächlichen Aufwandes geregelt sei, welcher mit vier Euro je Vorgang kalkuliert worden sei. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, auf Grundlage der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde für Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße bis zu einer Höhe von 2.500 Euro zu verhängen.
Auf weitere Nachfrage von AM Prieur betr. die Durchsetzung von Bußgeldern sagt Herr Bürgermeister Lindenau eine Darstellung der Anzahl der bisher verhängten Bußgelder durch die Kurbetriebe Travemünde nach § 20 Abs. 4 der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde zu.
Seitens des Kurbetriebes wird folgende Darstellung zu Protokoll gegeben:
Der Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde selbst verhängt keine Bußgelder, hierzu wird die
Bußgeldstelle (3.320.22) im FB 3 tätig. Der § 20 der Satzung regelt als gemeinsame
Vorschrift die Ordnungswidrigkeiten für Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr.
Zur Kurabgabe sind in den vergangenen Jahren 3 Einzelfälle an die Bußgeldstelle übermittelt
worden, zu denen auf Grund der Löschfristen / Datenschutz keine detaillierten Informationen
mehr verfügbar sind. Bei weiteren vom Kurbetrieb ermittelten Fällen wurde auf Grund des
kooperativen Verhaltens keine Ordnungswidrigkeit eingeleitet. Bedingt durch die Nachfrage
der Gäste zur ostseecard und ihren Leistungen ist eine hohe Abgabenehrlichkeit gegeben.
Zur Strandbenutzungsgebühr wird im Rahmen von Strandkontrollen durch den Kurbetrieb
neben der Benutzungsgebühr eine zusätzliche Verwaltungsgebühr erhoben. Eine direkte
Ahndung im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit war hier bisher nicht das Mittel der Wahl.
Grundsätzlich ist bei den Zahlungspflichtigen eine hohe Abgabenehrlichkeit festzustellen,
ergänzend sind Gäste mit der ostseecard bzw. Lübecker:innen ohnehin befreit.
Beschluss:
Die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck wird beschlossen.
Die als Anlage 2 beigefügte Neufassung der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | x |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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