Frau Haltern regt an, die Fläche südlich der Ostseestraße noch einmal auf eine Bebauung für Wohnungen oder Gewerbe zu überprüfen. Sie spricht den § 6 Baunutzungsverordnung an, der an dieser Stelle für ein Mischgebiet spräche, zumal die dortige Nähe zum Skandinavienkai dies begründen würde und der Bedarf an Gewerbeflächen in Travemünde vorhanden sei.
Frau Haltern möchte weiterhin wissen, warum zur Lärmmessung hier der Außenpegel herangezogen worden sei und nicht, wie zum Beispiel in Hamburg in der Hafencity, der Innenraumpegel.
Frau Belchhaus führt aus, dass der Aufstellungsbeschluss die Prüfung eines eingeschränkten Gewerbegebietes vorsähe und ein Mischgebiet in der Umsetzung schwierig sei, da hierbei ein 50:50-Verhältnis zwischen Wohnen und Gewerbe umgesetzt werden müsse. Die Anregung werde aber aufgenommen und geprüft. Bezüglich des angesprochenen Innenraumpegels führt sie aus, dass diese Möglichkeit im weiteren Verfahren geprüft werde.
Herr Lötsch möchte wissen, wie es zu dem Sondergebiet mit den zugelassenen Ferienwohnungen komme.
Frau Belchhaus erläutert, dass im B-Plan an der Ivendorfer Landstraße das Sondergebiet mit 50% Wohnen und 50% Ferienwohnungen festgelegt worden sei.
Herr Müller-Horn stellt den Antrag, dass die Wohnungen bevorzugt an Lübecker:innen vergeben werden sollen und das die Eigentümer:innen den ersten Wohnsitz in Lübeck anmelden müssen.
Frau Belchhaus erläutert, dass dieses Ziel verfolgt werde.
Herr Müller-Horn zieht seinen Antrag zurück.
Herr Vorkamp möchte wissen, warum hier ein neuer B-Plan zur Abstimmung stehe, wenn alles so bleiben solle wie es aktuell der Stand sei.
Herr Schröder führt aus, dass es das Ziel sei, auch nach dem Wegfall des Pommernzentrums, den etablierten Charakter auch im neuen B-Plan zu fixieren, da es nicht den Eigentümer:innen angelastet werden könne, dass das Pommernzentrum nicht mehr dort sei.
Frau Blankenburg möchte wissen, ob hier auch die 30% für den geförderten Wohnungsbau eingerechnet seien.
Frau Belchhaus erklärt, dass dies berücksichtigt sei. Die Maßnahme beträfe die neu geplanten Wohneinheiten und nicht den Bestand.
Herr Lötsch möchte wissen, warum es hier möglich sei, die Ferienwohnungen prozentual zu begrenzen, aber nicht auf der Altstadtinsel.
Frau Belchhaus stellt klar, dass die Prozentzahl von Ferienwohnungen in einem B-Plan voraussichtlich nicht festgesetzt werden könne.
Herr Müller-Horn merkt an, dass teilweise der dortige Bestand an Ferienwohnungen seiner Meinung nach rechtswidrig sei, aber durch einen neuen B-Plan legalisiert werde.
Herr Ramcke möchte wissen, ob es dann noch im zukünftigen Sondergebiet eine Wohnung geben werde, die keine Ferienwohnung sei.
Herr Lötsch möchte wissen, ob ein Mischgebiet südlich der Ostseestraße für den Investor problematisch sei.
Frau Belchhaus merkt an, dass dies im weiteren Verfahren ausgelotet werden müsse.
Frau Haltern möchte noch einmal wissen, ob unter Punkt 4.3 der Begründung die Flächen südlich der Ostseestraße mit dem Ziel Gewerbegebiet aufgeführt werden.
Frau Belchhaus erklärt, dass das Nutzungsziel Gewerbe weiter vorne in der Begründung dargelegt sei und bei der Auflistung unter Punkt 4.3 nicht aufgegriffen wurde. Sie sagt zu, als zusätzliche Nutzung, dort nichtstörendes Gewerbe zu prüfen, was auch seitens der Mitglieder des Bauausschusses einstimmig gewünscht werde.
Herr Ramcke stellt den Antrag, dass seitens der Verwaltung zum nächsten Beschluss zu klären ist, wie es gehandhabt werden kann, um sicherzustellen, dass es keine weiteren Umnutzungen / Umwidmungen von Wohnen in Ferienwohnen in diesem Gebiet gibt.
Frau Belchhaus führt aus, dass eine Überplanung der dort ausgeübten Nutzung problematisch werden könnte.
Herr Müller-Horn stimmt dem Antrag von Herrn Ramcke zu und plädiert dafür, dass es nur für die legalen Ferienwohnungen einen Bestandsschutz geben dürfe.
Herr Lötsch sieht es als eine Aufgabe der Verwaltung an, zu klären, wie eine Umwidmung von Wohnungen in Ferienwohnungen entgegenzutreten sei.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Ramcke abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den Antrag: 15 Stimmen
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Der Vorsitzende lässt über die geänderte Vorlage abstimmen.