Vorlage - VO/2020/09527  

Betreff: Bebauungsplan 32.77.00 - Europaweg / Ostseestraße -
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Zimmer, Julia
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
07.12.2020 
43. Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Übersichtsplan zum Aufstellungsbeschluss
Anlage 2 - Begründung zum Aufstellungsbeschluss.docx

Beschlussvorschlag

 

 

1. r den im Stadtteil Travemünde zwischen der Ostseestraße und dem Europaweg gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 32.77.00 Europaweg / Ostseestraße aufgestellt.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung der Bereiche mit untergenutzten bzw. brachgefallenen Gebäuden im Pommernzentrum (Ostseeakademie und Wirtschaftsgebäude) sowie für eine künftige Nachnutzung des Bereichs der Flüchtlingsunterkunft geschaffen werden. Da durch die geplante Wohnnutzung die Kernnutzung des Pommernzentrums endgültig aufgegeben wird, ist zudem das gesamte mit dem Pommernzentrum verknüpfte Sondergebiet „Soziales und Kultur“ obsolet. Für das derzeitige Sondergebiet sind daher neue Nutzungsfestsetzungen, die den Bestand berücksichtigen, vorzusehen.

2. Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form eines zweiwöchigen Aushanges und durch Einstellung der Unterlagen ins Internet durchgeführt.

 

 


 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Keine Bedenken

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

Keine Bedenken

2.500 Soziale Sicherung

Keine Bedenken

3.370 Feuerwehr

Keine grundsätzlichen Bedenken

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Keine grundsätzlichen Bedenken

3.700 Entsorgungsbetriebe

Keine grundsätzlichen Bedenken

4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4

Keine grundsätzlichen Bedenken

4.401 Schule und Sport

Keine grundsätzlichen Bedenken

4.491 Archäologie und Denkmalschutz

Keine grundsätzlichen Bedenken

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Keine grundsätzlichen Bedenken

5.691 Lübeck Port Authority

Keine grundsätzlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

x

Ja – Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der Begründung (im Umweltbericht) zum B-Plan dargelegt werden.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Siehe Anlage 2


 

 


Anlagen

Anlage 1 – Übersichtsplan zum Aufstellungsbeschluss

Anlage 2 – Begründung zum Aufstellungsbeschluss


 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Übersichtsplan zum Aufstellungsbeschluss (398 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Begründung zum Aufstellungsbeschluss.docx (1784 KB)