Auszug - Bebauungsplan 03.50.00 - St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof - und zugehörige 129. Änderung des Flächennutzungsplanes Auslegungsbeschlüsse   

43. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 07.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2020/09414 Bebauungsplan 03.50.00 - St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof - und zugehörige 129. Änderung des Flächennutzungsplanes
Auslegungsbeschlüsse
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bresch, Karl-Heinz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Müller-Horn stellt folgenden Antrag:

Begleitbeschluss zum Auslegungsbeschluss für den B-Plan 03.50.00:

Der Bauausschuss beschließt die Auslegung des B-Plans St.-Lorenz-Brücke mit der Maßgabe, dass die Bauverwaltung dem Bauausschuss rechtzeitig vor der Beschlussfassung über die Satzung ein Konzept mit dem Ziel entgegenbringt, dass ein Neubau der Verladehalle oder eines anderen Gebäudes in den dargestellten Baugrenzen ausschließt (Städtebaulicher Vertrag).

Weiterhin ist dem Bauausschuss ein Konzept mit dem Ziel entgegenzubringen, dass bei Abbruch der Verladehalle, das Baufeld aufgehoben und die Fläche den Grünanlagen zugeordnet wird.“

 

Herr Pluschkell möchte wissen, ob diese Forderung bauordnungsrechtlich zulässig und machbar sei.

Herr Schröder erläutert, dass dies eine bedingte Festsetzung sei, die zu unbestimmt wäre und keine Anwendung fände und demzufolge auch nicht umsetzbar sei.

 

Herr Pluschkell sieht einen Bestandsschutz der Hallen als ausreichende Grundlage an und möchte wissen, ob der Bestandsschutz ausreiche und im B-Plan Grünfläche festgesetzt werden könne.

Frau Belchhaus führt aus, dass der momentane Bestand, eine Güterhalle ohne Nutzung sei. Insofern gebe es nur den baulichen Bestandsschutz. Der Vorschlag beinhalte keine Grundlage, die eine Nutzung ermögliche. Zudem sei fraglich, wer für die möglichen Kosten für den Abriss der Halle und der Herrichtung einer Grünfläche aufkomme. Im städtebaulichen Vertag sei bereits eine Regelung zu einer angestrebten Teilrekonstruierung enthalten.

Herr Schröder ergänzt, dass die bestehende Originalsubstanz der Halle auch auf mögliche Schadstoffbelastungen hin überprüft werden müsse, und dass der Investor nicht frei in seinen Gestaltungen wäre.

 

Herr Pluschkell regt an, in dem städtebaulichen Vertrag zu regeln, welche Bestandteile zu erhalten seien.

 

Herr Vorkamp schlägt vor, den städtebaulichen Denkmalschutz im Vertrag zu formulieren, anlehnend an den Vertrag zum ehemaligen Schlachthofgelände.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Müller-Horn abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

r den Antrag: 2 Stimmen

Gegen den Antrag: 13 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Herrn Müller-Horn mehrheitlich ab.

 

 

Herr Pluschkell führt aus, dass es keine zusätzliche Regelung in der Vorlage zum B-Plan geben solle, sondern lediglich einen ergänzenden Begleitbeschluss zum Auslegungsbeschluss. Er stellt folgenden Antrag:

 

Begleitbeschluss zum Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan 03.50.00 - St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof.

Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der von der Bauverwaltung vorgelegte Auslegungsbeschluss für den B-Plan 03.50.00 - St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof erheblich vom Aufstellungsbeschluss abweicht, da im Bereich nordöstlich der St.-Lorenz-Brücke die dortige Industriebrache (ehemalige Betriebsanlagen der Deutschen Bahn) nicht mehr in öffentliches Grün umgewandelt werden soll. Stattdessen wird dort jetzt ein Gewerbegebiet mit Kfz-Abstellanlagen geplant.

Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die im Süden des B-Plan-Gebiets gelegenen Flächen entgegen der ursprünglichen Planung nicht als Grünflächen genutzt werden können, sondern weiterhin auf unbestimmte Zeit für Zwecke des Eisenbahnverkehrs genutzt werden sollen.

Der Bauausschuss beschließt die Auslegung des B-Plans St.-Lorenz-Brücke mit der Maßgabe, dass die Bauverwaltung dem Bauausschuss rechtzeitig vor der Beschlussfassung über die Satzung ein Konzept entgegen bringt mit dem Ziel, in unmittelbarer Nachbarschaft zum B-Plan-Gebiet einen Ersatz für die entfallenden Grünanlagen zu schaffen. Dieses hat den Zweck, den Anteil von öffentlichem Grün im Stadtteil St. Lorenzd (Lübecks Stadtteil mit der geringsten Quote an öffentlichem Grün) zu erhöhen, z. B. durch die Pflanzung von Straßenbäumen in der Schützenstraße und im Töpferweg oder durch andere geeignete Maßnahmen, die das Mikroklima und die Aufenthaltsqualität im Stadtteil verbessern. Die Maßnahmen sind konkret zu benennen; sie sind Bestandteil des von der Lübecker Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmenpakets 2020 (Maßnahme F 08).

 

Herr Ramcke führt aus, dass es nicht ausreichend sei, als Grünflächenersatz nur ein Straßenbegleitgrün im Töpferweg und in der Schützenstraße zu realisieren. Seiner Meinung nach müsse auch über die Thematik der Schotterflächen in den Vorgärten in diesem Zusammenhang diskutiert werden.

Herr Pluschkell merkt an, dass in dem oben stehenden Antrag auch nur eine beispielsweise Aufführung von Ersatzflächen genannt wurde.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Pluschkell abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

r den Antrag: 14 Stimmen

Enthaltungen:  1 Stimme

Der Bauausschuss beschließt den Antrag von Herrn Pluschkell einstimmig.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die ergänzte Vorlage abstimmen.


Beschluss:

 

  1. Der Bauausschuss nimmt die Auswertungsberichte der bisher zum Bebauungsplanentwurf 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – und zur zugehörigen 129. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführten Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 1 und 2) zur Kenntnis.

 

2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes 03.50.00 St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof und der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 3, 6, 8 und 9) gebilligt.

 

3. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung sowie die zugehörigen Begründungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

4.  Die Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes erfolgt, sobald der erforderliche städtebauliche Vertrag zur Berücksichtigung der Anforderungen der Hansestadt Lübeck (Eckpunkte siehe Anlage 10) auf der Grundlage des gebilligten Bebauungsplanentwurfes in der vorgeschriebenen Form rechtswirksam abgeschlossen ist.

 

5. Sollten die Entwürfe des Bebauungsplanes 03.50.00 St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof oder der Entwurf der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig die ergänzte Vorlage.