Auszug - Teilweise Inkraftsetzung der Kita-Reform Schleswig-Holstein zum 01.08.2020; Neufassung der Sozialstaffelsatzung, der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege sowie der Richtlinie Kindertagespflege
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 9.5, 9.6, 9.9, 10.1, 10.2, 10.4, 10.9, 1011 und 10.12 beschlossen.
BM Lengen und BM Zunft sind wieder anwesend.
Hierzu sprechen BM Rathcke und BM Akyurt.
BM Akyurt gibt folgenden Änderungsantrag zur VO/2020/09039-06 Antrag SPD-/CDU-Fraktion/TOP 9.5.4 zu II zu Protokoll:
1. 1,6 Mio. € werden dafür verwendet, die Höhe der Elternbeiträge für alle Eltern unter die durch die Kita-Reform jeweils eigeführten Höchstbeträge zu senken. (3)
2. bleibt unverändert
3. 400T € werden verwendet, um die Qualität in den KITAs zu steigern: konkret sollen damit bestehende Angebote von KITAs, die über dem Mindeststandard der Reform liegen, weiterhin finanziert werden.
4. 400T € werden dafür verwendet, damit KITAs ermöglicht wird, passend für ihren Standort die Qualität zu steigern (Ausstattung, Personal, etc.)
Am Ende des Antrags wird eingefügt:
Zusätzlich erarbeitet die Hansestadt Lübeck ein Konzept zur Erstattung der Aufwendungen für die Ausbildungsvergütung der praxisintegrierten Erzieher:innen-Ausbildung (PIA) für bis zu 30 Auszubildende pro Jahr, die auf freie Kita-Träger und den städtischen Kita-Trägern aufgeteilt werden. Die Hansestadt bemüht sich um Einwerbung von Landes-, Bundes- oder Stiftungsmitteln für die möglichst vollständige Übernahme der Kosten, die von der Verwaltung mit rund 1,8 Mio. Euro angegeben werden. Hilfsweise trägt die Hansestadt Lübeck (aus dem laufenden Haushalt) die Kosten für zunächst einen Ausbildungsjahrgang mit Start im Jahr 2021.
*A
Nachgewiesenen Mehraufwendungen der Kita-Träger zur Umsetzung der geforderten Betreuungsqualitäten (z.B. Verbesserung der Fachkraft-Kind Schlüssels, Herstellung der Mindestanforderung für Leitungsanteile u. Verfügungszeiten, Vorhalten eines Qualitätsmanagements) werden den Trägern durch die HL erstattet. Hierfür wird die Verwaltung beauftragt, den gegenwärtigen Status Quo der Betreuungsqualitäten der Kita-Träger zu ermitteln. Die Differenz der vorhandenen Betreuungsqualitäten zu den künftig geforderten Betreuungsqualitäten bildet die Grundlage für die Erstattungen.
*C
Weitere 800T € sollen dafür aufgewendet werden, die Heranziehungsquote von Eltern mit Anspruch für soziale Ermäßigung von 50% auf 30% zu reduzieren.
BM Puhle erklärt, dass der Ergänzungsantrag der FDP, den BM Rathcke im heutigen Ältestenrat vorgestellt habe, von den Antragsstellern zu TOP 9.5.4 übernommen werde (s. Beschlussfassung von TOP 9.5.4 – Änderungen sind fett/kursiv markiert).
Weiterhin sprechen BM Jansen, BM Hildebrandt und BM Stolzenberg sowie BM Grädner.
Die Vorsitzende lässt nunmehr über den Protokollantrag von BM Akyurt abstimmen:
Abstimmungsergebnis über den
Ergänzungsantrag von BM Akyurt zu TOP 9.5.4
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 36
Der Vorsitzende lässt nunmehr über die Anträge 9.5.1 bis 9.5.7 abstimmen, danach über 9.5.9 und dann über 9.5.8.
Im Anschluss daran lässt er über die Anträge, 9.6, 9.9, 10.4, 10.9, 10.12 ink.. Unterpunkte abstimmen. Die Tagesordnungspunkte 10.1, 10.2, 10.3 und 10.11 wurden während der heutigen Sitziung des Ältestenrates zurückgezogen.
Beschluss:
1. Die Neufassung der Sozialstaffelsatzung der Hansestadt Lübeck wird beschlossen
2. Die Neufassung der Elternbeitragssatzung Kindertagespflegen der Hansestadt Lübeck wird beschlossen
3. Die Neufassung der Richtlinie Kindertagespflege wird beschlossen
Abstimmungsergebnis in ergänzter Fassung (s. Top 9.5.4)
| einstimmige Annahme | x |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft im Ratsinformationssystem
zur Verfügung gestellt