Auszug - Antrag von AM Carl Howe: Städtebaulicher Vertrag (Klimaschutz bei B-Plänen)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Gemäß TOP 1 wird dieser Antrag und die Vorlage unter TOP 3.2 zusammen behandelt. Das Abstimmungsergebnis ist unter dem jeweiligen TOP wiedergegeben.
Antrag:
Der Bauausschuss beschließt, dass in allen B-Plänen, die noch keinen Satzungsbeschluss
haben und deren Grund und Boden sich nicht in kommunalem Besitz befinden, ein
städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger geschlossen wird.
Der städtebauliche Vertrag beinhaltet folgende Punkte:
- Energie- und Klimaschutzkonzept mit mindestens folgenden Inhalten:
- Kompaktheit und Stellung der Gebäude
- Wärmetechnische Standards (KfW 55 Haus)
- Anlagen zur Wärmeversorgung (BHKW)
- Kombination mit anderen Klima- und Umweltthemen, wie Kaltluftversorgung, Luftreinhaltung und Grünversorgung
2. Mobilitätskonzepte wie z.B. Mobility Hub
- Paketstation (inkl. Anlieferung, Lagerung, Abholung)
- Bikesharing
- (E)Carsharing
- Lastenfahrradverleih
- Mobilitätsberatung und Information
- Fahrradstellplätze
3. Klimawandelfolgebewältigung
- Überflutungsvorsorge
- Qualität und Pflege der privaten Grünanlagen
- Solarnutzung, Gründächer und/oder Grünfassaden
- Urban Gardening
4. Der Vertragsinhalt ist durch verbindliche Regelungen im städtebaulichen Vertragumzusetzen.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 3 | |
Nein-Stimmen | 9 | |
Enthaltungen | 3 | |
Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.