Auszug - Städtebauliche Erhaltungssatzung für den Bereich "Stargasse" im Stadtteil St. Jürgen Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 Abs. 2 BauGB   

26. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 16.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 18:16 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2019/08328 Städtebauliche Erhaltungssatzung für den Bereich "Stargasse" im Stadtteil St. Jürgen Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Eckhardt, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Leber sagt, dass die Erhaltungssatzung seiner Meinung nach nicht das darstellen würde, was in dem Gebiet tatsächlich vorzufinden sei. Zudem gebe es die Vorgabe, innerstädtisch die Gebiete zu verdichten, aber gleichzeitig sollen bestimmte Gebiete mit großen Grundstücken so erhalten bleiben. Er halte das für einen Widerspruch. Er fragt zudem, ob es bereits eine Anwohnerbeteiligung gegeben habe.

Frau Belchhaus antwortet, dass das Ziel der Erhaltungssatzung sei, das Straßenbild geschlossen zu erhalten, die rückwärtigen Flächen der Grundstücke seien nicht betroffen. Eine Anwohnerbeteiligung würde zu einem späteren Zeitpunkt noch durchgeführt werden.

 

Herr Howe fragt, warum die Grenzen des Gebiets der Erhaltungssatzung auf den Grundstücksgrenzen lägen.

Frau Belchhaus antwortet, dass die genauen Grenzen im weiteren Verfahren noch geprüft würden, aber dies erstmal der primäre Weg sei, ein Gebiet eindeutig zu umreißen.

 

Herr Lutzkat fragt, warum eine Bebauung in der zweiten Reihe nicht möglich sei.

Frau Belchhaus antwortet, dass es in dem Gebiet keinen B-Plan gebe und daher nur Vorhaben möglich wären, die bereits zugelassen seien, wie zum Beispiel Anbauten. Wenn man auf den Grundstücken ein hinteres Baufeld zulassen wolle, müsste dafür ein neuer B-Plan aufgestellt werden.

 

Herr Lutzkat sagt, dass durch Schaffung eines B-Plans dann die Flächen auch zur Nachverdichtung genutzt werden könnten.

 

Herr Leber fragt, ob es einen Bestandsschutz gebe, insbesondere für die zwischenzeitig erfolgten Umbaumaßnahmen in den Vorgärten.

Frau Belchhaus antwortet, dass nur genehmigte Vorhaben einen Bestandsschutz hätten.

 

Herr Lötsch fragt, wie sehr die Aufstellung der Erhaltungssatzung den Bereich zusätzlich belaste. Zudem möchte er wissen, wie der zeitliche Ablauf geplant sei.

Frau Belchhaus antwortet, dass der zuständige Mitarbeiter explizit für die Erstellung von Erhaltungssatzungen eingestellt worden und nicht für die Erstellung von B-Plänen zuständig sei. Daher stelle dies kein Problem dar. Die Planung für die Erhaltungssatzung würde im ersten Halbjahr 2020 stattfinden, in diesem Zeitraum würde eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden und nach den Sommerferien 2020 würde die Verwaltung den Satzungsbeschluss vorlegen.

 

Herr Müller-Horn sagt, dass er in dem Gebiet Anwohner kenne, die die großen Grundstücke als Last empfinden würden. Er regt daher an, dass man einen B-Plan zur Nachverdichtung für das ganze Gebiet um die Gärtnergasse erstellen solle.

 

Herr Dr. Brock sagt, dass er es schön finde, auch im innerstädtischen Bereich größere Grünzüge zu haben, und politischen Druck gegen Leute, die sich ein großen Grundstück leisten wollen, für unnötig halte.

 

 


Beschluss:

1. Für die gesamte Stargasse und den direkt angrenzenden Bereichen im Amselweg und im Nachtigallenstieg im Stadtteil St. Jürgen gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird die Aufstellung der Erhaltungssatzung „Stargasse“ zu Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB beschlossen.

2. Ziel der Satzung ist die Erhaltung des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt. Trotz vereinzelter Einbußen der ursprünglichen Gestaltqualität ist das Ortsbild der Stargasse überwiegend noch intakt. Die Wohngebäude aus der Entstehungszeit sind allesamt vorhanden. Mit einer Erhaltungssatzung kann der gestalterisch und baugeschichtlich bedeutsame Straßenzug in St. Jürgen langfristig erhalten und verbessert werden.

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

4. Auch wenn das BauGB kein förmliches Beteiligungsverfahren zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung vorsieht, soll es eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Erörterungsveranstaltung erfolgen. Ergänzend soll der Entwurf der Satzung mit zugehöriger Begründung für die Dauer eines Monates in der Bauverwaltung öffentlich ausgelegt und in das Internet eingestellt werden.

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt die Beschlussvorlage mehrheitlich.

 

Anmerkung: Herr Luetkens, der kurzfristig während der Behandlung dieses TOP den Sitzungssaal verlassen hat, war während der Abstimmung nicht anwesend.