Auszug - Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 95 d Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für das Produkt Jugendhilfe  

24. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.16
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 26.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:36 - 19:07 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2019/08305 Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 95 d Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für das Produkt Jugendhilfe
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.510 - Familienhilfen/Jugendamt Bearbeiter/-in: Bender, Olga
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Nachfrage von Herrn Steffen teilt Herr Senator Schindler mit, dass keine Änderung der Zuweisungszahlen von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen erfolgt sei

Weiterhin bittet Herr Steffen um Mitteilung, ob vom Land 100 Prozent der Kosten erstattet werden. Frau Senatorin Weiher sagt eine Nachlieferung der Antwort zur nächsten Sitzung der Bürgerschaft am 26.11.2019 zu.

 

Es sprechen Frau Zunft, Herr Rathcke, Frau Senatorin Weiher, Herr Steffen und der Vorsitzende.


Beschluss:

In den nachfolgend aufgeführten Produktsachkonten werden gem. § 95 d Abs. 1 GO überplanmäßig bereitgestellt:

 

Produktsachkonto

Textbezeichnung

Haushaltsjahr

Betrag

363002000.5331001

Jugendhilfe, Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen

2019

800.000 €

363002000.5332001

Jugendhilfe, Jugendhilfe innerhalb von Einrichtungen

2019

1.200.000 €

 

gesamt

2019

2.000.000 €

 

1. 

Deckung:

Produktsachkonto

Textbezeichnung

Haushaltsjahr

Betrag

611001000.4013000

Steuern, allg. Zuw., allg. Uml. / Gewerbesteuer

2019

2.000.000 €

 

 

Die Deckung ist mit dem Bereich 1.201 - Haushalt und Steuerung abgestimmt.

Die Mehrerträge bei der Gewerbesteuer lassen eine Deckung der vorgenannten Mehraufwendungen zu.
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, antragsgemäß zu entscheiden.