Auszug - Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gemäß § 95 d der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein im Produkt 548001 - Bewirtschaftung Flughafen  

24. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 26.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:36 - 19:07 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2019/08231 Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gemäß § 95 d der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein im Produkt 548001 - Bewirtschaftung Flughafen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Grau, Conja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Fürter bittet um Mitteilung, wie viel der umgesetzten Investitionen von insgesamt 4,2 Millionen Euro auf die Entwässerung entfallen und wie viel auf das Terminal. Weiterhin bittet Herr Fürter um Mitteilung, ob durch die Deckelung der Investitionsmittel durch die Landesregierung Probleme entstehen würden, wenn in einem Bereich höhere Kosten entstünden.

Herr Senator Schindler teilt hierzu mit, dass die Deckelung bei einer Gesamtsumme von 5,5 Millionen Euro bestehe. Wie sich der Betrag der überplanmäßigen Bewilligung in Höhe von 4,2 Millionen aufteile, werde Herr Senator Schindler bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 28.11.2019 in Erfahrung bringen.

 

Es sprechen im weiteren Verlauf Herr Stolzenberg, Herr Bürgermeister Lindenau und Herr Senator Schindler. 


Beschluss:

 

1. Im Produkt 548001 - Bewirtschaftung Flughafen werden im Konto 548001.999.7817000

 1.136.000 € zur Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses vom 29.02.2009 überplanmäßig bewilligt.

 Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen im PSK 612003.000.6821000 Einzahlungen a.d.Verä. v.Grst./Geb.

2. Der bestehende Sperrvermerk für das Konto 548001.999.7817000 in Höhe von 500.000  wird aufgehoben.   


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, antragsgemäß zu entscheiden.