Auszug - Westerauer Stiftung - Jahresabschlüsse zum 31.12.2012 und 31.12.2013
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
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Beschluss:
1) Der Jahresabschluss 2012 mit einem Überschuss von 3.102,77 € (Ergebnisrechnung) wird nach § 95 n Abs. 3 GO i.V.m. § 17Abs. 2 Stiftungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein festgestellt.
Der Jahresüberschuss ist anteilig
a) in Höhe von 1.241,11 € der Freien Rücklage und
b) in Höhe von 1.861,66 € ist der Zweckrücklage zuzuführen.
2) Der Jahresabschluss 2013 mit einem Überschuss von 3.950,82 € (Ergebnisrechnung) wird nach § 95 n Abs. 3 GO i.V.m. § 17Abs. 2 Stiftungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein festgestellt.
Der Jahresüberschuss ist anteilig
c) in Höhe von 1.580,33 € der Freien Rücklage und
d) in Höhe von 2.370,49 € ist der Zweckrücklage zuzuführen.
Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprüfungsausschuss am 12.09.2019 abschließend beraten wurde (VO/2019/08034) wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme | x |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, antragsgemäß zu entscheiden.