Vorlage - VO/2019/08190  

Betreff: Westerauer Stiftung - Jahresabschlüsse zum 31.12.2012 und 31.12.2013
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Kaminski, Jörg
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.11.2019 
24. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.11.2019 
12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
WS JAs 2012 u 2013 mit Prüfb

Beschlussvorschlag

 

1)     Der Jahresabschluss 2012 mit einem Überschuss von 3.102,77 € (Ergebnisrechnung) wird nach § 95 n Abs. 3 GO i.V.m. § 17Abs. 2 Stiftungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein festgestellt.

Der Jahresüberschuss ist anteilig

a)      in Höhe von 1.241,11 € der Freien Rücklage und

b)     in Höhe von 1.861,66 € ist der Zweckrücklage zuzuführen.

 

2)     Der Jahresabschluss 2013 mit einem Überschuss von 3.950,82 € (Ergebnisrechnung) wird nach § 95 n Abs. 3 GO i.V.m. § 17Abs. 2 Stiftungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein festgestellt.

Der Jahresüberschuss ist anteilig

c)      in Höhe von 1.580,33 € der Freien Rücklage und

d)     in Höhe von 2.370,49 € ist der Zweckrücklage zuzuführen.

 

3)     Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprüfungsausschuss am 12.09.2019 abschließend beraten wurde (VO/2019/08034) wird zur Kenntnis genommen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein, da nicht betroffen.

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch GO S-H: 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Die Westerauer Stiftung hat im Wirtschaftsjahr 2012 ein positives Jahresergebnis erzielt, welches jeweils anteilig der Freien Rücklage und der Zweckrücklage zugeführt wird:

 

a)       Die Freie Rücklage erhöht sich nach Verwendung des Jahresergebnisses 2012 (nach Beschlussfassung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck) um einen Wert 1.241,11 € auf insgesamt 1.241,11 € (dann in 2013). Der verbleibende Anteil des Jahresergebnisses soll nach Beschlussfassung der Zweckrücklage zugeführt werden.

 

 Der verbleibende Anteil des Jahresergebnisses wird der Zweckrücklage zugeführt: 

 

b)       Die Zweckrücklage hat nach Entnahme von 15.000,00 € für eine Studentenförderung an die Förderergesellschaft der Musikhochschule Lübeck e.V. und Verwendung des restlichen Jahresergebnisses 2012 von 1.861,66 € dann in 2013 eine Höhe von 2.848,54 € (Vorjahr: 15.986,88 €).

 

 

Die Westerauer Stiftung hat im Wirtschaftsjahr 2013 ein positives Jahresergebnis erzielt, welches jeweils anteilig der Freien Rücklage und der Zweckrücklage zugeführt wird:

 

a)       Die Freie Rücklage erhöht sich nach Verwendung des Jahresergebnisses 2013 (nach Beschlussfassung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck) um einen Wert von 1.580,33 € auf insgesamt 2.821,44 € (Vorjahr: 1.241,11 €) .

 

Der verbleibende Anteil des Jahresergebnisses wird der Zweckrücklage zugeführt (dann in 2014).

 

b)       Die Zweckrücklage hat nach Verwendung des restlichen Jahresergebnisses 2013 von 2.370,49 € dann in 2014 eine Höhe von 5.219,03 € (Vorjahr: 2.848,54 ).

 

 

 


Anlagen

Stiftung WS – JA 2012 u 2013 mit Prüfberichten

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich WS JAs 2012 u 2013 mit Prüfb (10880 KB)