Frau Hartmann stellt den Lärmaktionsplan vor.
Herr Dr. Lengen lobt den Lärmaktionsplan.
Herr Howe fragt nach, ob der Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Lärmschutzmaßnahmen für den Bereich Gneversdorfer Weg, Ecke Torstraße bis zur Bahnquerung vorschlagen könne.
Frau Meybohm antwortet, dass für diesen Straßenabschnitt derzeit keine Maßnahmen in der ersten oder zweiten Priorität vorgesehen seien.
Herr Ramcke fragt nach, ob ein nächtliches Tempolimit in hoch belasteten Bereichen Teil der Prüfung gewesen sei.
Frau Meybohm antwortet, dass ein nächtliches Tempolimit vor Jahren diskutiert, schlussendlich aber abgelehnt worden sei.
Frau Hartmann fügt hinzu, dass ein Tempolimit zur Lärmvermeidung nicht einfach straßenweise eingesetzt werden könne. Hier müsse auch auf den Verkehrsentwicklungsplan geachtet werden, da eine Tempobegrenzung in einer Straße Auswirkungen auf die Verkehre in anderen Straßen haben könne.
Herr Leber fragt, wie verbindlich die Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan seien. Beispielsweise würde der Lärmaktionsplan eine Maßnahme in einem Teil der Innenstadt vorschlagen, die Anzahl der Parkplätze um die Hälfte zu reduzieren, wo sich dann ein Interessenkonflikt zwischen der Lärmvermeidung und dem Bedürfnis, einfach Parkplätze zu finden bei den Anwohnern ergeben dürfte.
Frau Hartmann antwortet, dass der Lärmaktionsplan Empfehlungen beinhaltet, die dann bei anderen Maßnahmen geprüft werden müssten.
Herr Dr. Brock fragt nach, warum viele Maßnahmenvorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung unterschiedlich formuliert seien, obwohl sie im Grunde dieselbe Maßnahme darstellen würden.
Frau Meybohm antwortet, dass bei den Maßnahmenvorschlägen die Empfehlungen, die sich aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ergeben hätten, ungefiltert aufgenommen worden seien. Dieses Vorgehen sei auch so vorgeschrieben.
Herr Dr. Brock weist darauf hin, dass es zum Teil Verbote gebe, in die Innenstadt zu fahren und will wissen, warum dort nicht mehr Kontrollen stattfinden würden.
Frau Hartmann antwortet, dass zurzeit der Ordnungsdienst insgesamt verstärkt werde und hier ein weiterer Einsatz dahingehend grundsätzlich denkbar sei.
Frau Hagen erklärt, dass der Fachbereich 3 bei Bedarf dazu eingeladen werden könne, über die Möglichkeiten des Ordnungsdienstes im Bauausschuss zu berichten.
Herr Müller-Horn lobt den Bericht und fragt, wie denn eine Maßnahme aussehe, die als Ergebnis dieses Lärmaktionsplans durchgeführt würde. Er hätte auch gewünscht, dass sich der Lärmaktionsplan im Mobilitätskonzept Travemünde wiederfinden würde, oder den Lärm von Kreuzfahrtschiffen in Travemünde beinhalten würde.
Frau Meybohm antwortet, dass die Schiffe selber im Gegensatz zu den Hafenanlagen kein Bestandteil des Berichtes sind, da sie im Gegensatz zu den Hafenanlagen keine gewerblichen Anlagen seien. Zudem würden die Hafenanlagen gesetzlichen Grenzwerten unterliegen, die allerdings durch das Land Schleswig-Holstein kontrolliert würden.
Herr Pluschkell fragt, was es denn an Maßnahmen gebe, die sich mit nicht vom Verkehr verursachtem Lärm befassen würden. Er würde nichts dergleichen im Lärmaktionsplan finden. Als Beispiele nennt er den Lärm von Rasenmähern und Laubbläsern.
Frau Meybohm antwortet, dass dieser Lärm bereits gesetzlich über die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung des Bundes geregelt sei.
Herr Leber fragt nach, warum die Lübecker Häfen nicht als Lärmquellen berücksichtigt seien.
Frau Meybohm antwortet, dass Hafenanlagen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) benötigen würden und die Lärmimmissionen auch Bestandteil dieser Genehmigung seien.
Frau Hartmann ergänzt, dass man dagegen höchstens zivilrechtlich vorgehen könne.
Herr Dr. Lengen bemerkt, dass Lärmspitzen vermutlich nicht so leicht zu erfassen seien wie dauerhafter Lärm und dass Wohngebiete in der Regel sich auch nicht neben Häfen befinden würden.
Herr Howe sagt, dass es am Steenkamp eine ständige Belastung durch piepende Nutzfahrzeuge des Hafens geben würde, auch bis spät in die Nacht hinein.
Frau Meybohm antwortet, dass die Beschwerde nicht bekannt sei, es sei aber auch nicht Bestandteil des Lärmaktionsplans. Man könne sich deswegen bei dem Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz beschweren, der würde dies dann prüfen.
Frau Kempke, die vom Bauausschuss Rederecht eingeräumt bekommt, sagt, dass einige Bewohner der Altstadtinsel sagen würden, dass es bei einer effektiven Lärmreduzierung nicht auf eine Reduzierung der Verkehrsmenge ankommen würde, sondern auf die Geschwindigkeit des Verkehrs. Mehr Mitarbeiter im Ordnungsdienst seien daher weniger effektiv als dauerhafte Blitzerkontrollen.
Herr Vorkamp sagt, dass seiner Meinung nach das Hauptproblem bei der Lärmbelastung der Hansestadt Lübeck die A1 darstelle. Er fragt daher, was für Möglichkeiten die Stadt habe, um auf dieser die Geschwindigkeit zu minimieren. Die A1 müsse in Zukunft auch immer konsequent als Lärmhauptverursacher benannt werden.
Frau Hartmann antwortet, dass die Hansestadt Lübeck für die A1 nicht zuständig sei, und es sich hierbei um eine Bundesangelegenheit handle.
Frau Hagen ergänzt, dass die Lärmbelastung durch Autobahnen ein Thema sei, bei dem die Verwaltung sich regelmäßig im Austausch mit dem LBV-SH befinde und verweist auf die Debatte über den offenporigen Asphalt aus der letzten Bauausschusssitzung. In Planfeststellungsverfahren werde Lärm unter anderem auch begutachtet, dann müsse man die Lärmbelastung auch im Zuge von Beteiligungsverfahren einbringen.
Herr Leber sagt, dass es ja auch weitere Möglichkeiten zur Temporegulierung wie Bodenschwellen gebe.
Frau Hartmann sagt, dass bei einer Blitzerstudie der Zukunftswerkstatt der Lärmpegel im betroffenen Bereich lediglich um einen Dezibel gesunken sei, die subjektive Belastung der Anwohner allerdings gesunken sei, da es keine einzelnen Lärmspitzen mehr durch Raser gegeben hätte.