Auszug - Antwort auf die Nachfrage von Frau Schulte-Ostermann im Rahmen des Jugendhilfeausschusses am 02.05.2019 bezüglich des Berichts zum Antrag der Fraktion: DIE LINKE: Austauschvorlage zu Inklusion sicherstellen VO/2019/06992   

11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018-2023)
TOP: Ö 4.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 07.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 16:02 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
2019/07052-01-01 Antwort auf die Nachfrage von Frau Schulte-Ostermann im Rahmen des Jugendhilfeausschusses am 02.05.2019 bezüglich des Berichts zum Antrag der Fraktion: DIE LINKE: Austauschvorlage zu Inklusion sicherstellen VO/2019/06992
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin WeiherBezüglich:
VO/2019/07052-01
Federführend:4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen Bearbeiter/-in: Neumann, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau Steinkamp erläutert das Antwortschreiben des Bereichs Recht.

 

Frau Schulte-Ostermann erläutert, dass sie das Antwortschreiben mit der Landesstelle für Menschen mit Behinderungen besprochen hätte und einige Passagen für schwierig halte. Zudem würden die Begriffe inklusiv und integrativ gemischt. Eine Rechtssicherheit sei nach wie vor nicht gegeben. Frau Schulte-Ostermann spricht sich deshalb dafür aus, § 16 der Entgeltordnung der HL zu konkretisieren oder diesen anderenfalls zu streichen; es sei die neue Regelung im SGB IX einzuhalten, die zum 01.01.2020 in Kraft trete.

 

Herr Jürgensen erläutert, dass im Zuge der Kita-Reform eine Anpassung der Entgeltordnung der HL erforderlich sei. Dabei werde auch eine Regelung für Kinder mit Behinderung erfolgen, der Jugendhilfeausschuss sei also diesbezüglich weiterhin damit befasst.

 

Frau Benecke-Benbouababdellah (Stadtelternvertretung) meldet sich aufgrund einer Nachfrage. Der Vorsitzende fragt, ob der Ausschuss der Anhörung von Frau Benecke-Benbouabdellah widerspricht. Der Ausschuss widerspricht dem nicht.

Frau Benecke-Benbouabdellah führt aus, dass sie selbst betroffen sei und dass es für sie schwer erträglich sei, dass in der Entgeltordnung der HL gegen geltendes Recht verstoßen würde (u. a. SGB VIII § 22a) und bittet daher um Neuformulierung oder ersatzlose Streichung des § 16 der Entgeltordnung der HL.

 

Frau Weiher erläutert, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden würden, um eine Kündigung zu vermeiden. Wenn jedoch ein Kind sich selbst und andere Kinder gefährden würde, bliebe zum Wohle aller keine andere Wahl. Frau Weiher sei gerne bereit, dieses im Detail und gemeinsam mit den freien Trägern zu diskutieren. Einen generellen Ausstieg aus dem Kündigungsrecht halte sie jedoch für nicht machbar.

 

Frau Steinkamp berichtet, dass es in den letzten vier Jahren fünf Kündigungen gegeben habe. Es sei jedoch nicht aufgrund einer Behinderung gekündigt worden. Bei Problemen sei zunächst intensiv beraten und an Lösungen gearbeitet worden. Das Ziel bleibe, dass Kinder dort betreut werden, wo auch ihre Freunde betreut werden. Wenn aber nicht ausreichend Fachkräfte (auch heilpädagogische Fachkräfte) vorhanden seien, sei das nicht immer möglich.

 

Herr Puhle erläutert, dass das neue Kita-Gesetz abzuwarten sei, um dann die Thematik nochmals im Jugendhilfeausschuss zu behandeln.

 

 


Beantwortung der Anfrage:

Antwort auf die Nachfrage von Frau Schulte-Ostermann im Rahmen des Jugendhilfeausschusses am 02.05.2019 bezüglich des Berichts „Inklusion in Kitas sicherstellen

 

 


Die Beantwortung wird vom Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

einstimmige Annahme

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einstimmige Ablehnung

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Ja-Stimmen

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Nein-Stimmen

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Enthaltungen

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Kenntnisnahme

X

Vertagung

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Ohne Votum

X