Auszug - DIE LINKE: AT zu VO/2019/08082-08 Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2019/08082 Haushaltsplan 2020: Inklusion in Lübeck
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es sprechen BM Zunft und BM Akyurt.
BM Akyurt beantragt die abschließende Überweisung in den Ausschuss für Soziales.
Der Vorsitzende lässt über den Überweisungsantrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis über den Überweisungsantrag
in den Ausschuss für Soziales:
Mehrheitliche Ablehnung
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 30
Beschluss:
Die Bürgerschaft möge beschließen,
a. Zusätzliche Finanzierung der Inklusion und Steuerungsgruppe
Für Inklusion werden jährlich mindestens 50.000 Euro aus dem Haushalt zusätzlich zu Verfügung gestellt.
Es wird eine Steuerungsgruppe Inklusion gegründet.
Die Steuerungsgruppe wird aus den sozialpolitischen Sprecher_innen der Fraktionen und der gleichen Anzahl von Vereinen und Verbänden aus dem Themengebiet gebildet.
Die Steuerungsgruppe empfiehlt der_dem zuständigen Senator_in die Vergabe der zusätzlichen Mittel für Inklusion.
b. Aktionsplan Inklusion in der Jugendarbeit
Der Bürgermeister legt den Gremien der Bürgerschaft im April 2022 einen „Aktionsplan Inklusion in der Jugendarbeit“ vor. Dazu werden bis dahin jährlich 35.000€ für Workshops, Beteiligungsformen und Honorare in die Haushalte 2020, 2021 und 2022 eingestellt. Die Mittel sind bis zur Vorlage des Aktionsplanes in die Folgejahre übertragbar. Der Aktionsplan soll kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen mit Priorisierung und finanziellen Auswirkungen enthalten.
c. Personal Büro Bereichsleitung
Es wird eine Verwaltungsstelle (1,0 VZÄ) im Büro der Bereichsleitung Jugendarbeit geschaffen. Die umgewandelte pädagogische Stelle wird von 0,5 VZÄ auf 1,0 VZÄ aufgestockt.
d. Aktionsplan gegen Kinderarmut
Der Bürgermeister legt den Gremien der Bürgerschaft im April 2021 einen „Aktionsplan gegen Kinderarmut“ vor. Dazu werden bis dahin jährlich 35.000€ für Workshops, Beteiligungsformen und Honorare in die Haushalte 2020 und 2021 eingestellt. Die Mittel sind bis zur Vorlage des Aktionsplanes in die Folgejahre übertragbar. Der Aktionsplan soll kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen mit Priorisierung und finanziellen Auswirkungen enthalten. Insbesondere soll der Aktionsplan Maßnahmen zu Verbesserung der Lebenssituation von allein lebenden Elternteilen enthalten.
e. Kontrolle und Auswertung
Es werden 4 VZÄ zur Kontrolle und Auswertung von Verwendungsnachweisen im in den Fachbereichen 2 und 4 geschaffen.
Abstimmungsergebnis
| Einstimmig |
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Ja-Stimmen | 2 | |
Nein-Stimmen | 34 | |
Enthaltungen | 11 | |
Kenntnisnahme |
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Ohne Votum |
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