Auszug - Antwort auf Anfrage von Herrn Thomas Rathcke und ergänzt durch zwei Fragen von Herrn Dr. Flasbarth, HA vom 13.08.2019, TOP 3.13, zum Thema Landstrom
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Dr. Flasbarth merkt an, dass Frage 7 dahingehend gerichtet war, ob die Hansestadt Lübeck an den aktuellen Verhandlungen beteiligt sei. Herr Kaschle teilt hierzu mit, dass die Hansestadt Lübeck derzeit nicht in Gesprächen involviert sei.
Herr Dr. Flasbarth regt Herrn Bürgermeister Lindenau gegenüber an, sich an den aktuellen Gesprächen zu beteiligen. Herr Bürgermeister Lindenau teilt hierzu mit, dass die Thematik des Landstroms derzeit von allen Beteiligten rückläufig behandelt werde. Vielmehr liege der Schwerpunkt auf LNG. Er nehme die Anregungen jedoch gerne auf und als Anlass zur Prüfung der aktuellen Diskussionen im Ostseeraum.
Beschluss:
Anfrage von Herrn Thomas Rathcke und ergänzt durch zwei Fragen von Herrn Dr. Flasbarth
aus Hauptausschuss vom 13.08.2019, TOP 3.13, zum Thema Landstrom.
Allgemeine Vorbemerkung:
Der vorliegende Berichts- bzw. Anfragewunsch betrifft den Zuständigkeitsbereich einer städtischen Gesellschaft. Die Anfrage bzw. der Berichtsauftrag ist deshalb zuständigkeitshalber an diese Gesellschaft weitergeleitet worden und die Beantwortung der gestellten Fragen ist durch die Stadtwerke Lübeck GmbH am 11.09.2019 dem Fachbereich übersandt worden.
Aufgrund der Tatsache, dass städtische Eigengesellschaften keine eigenen Berichte in die Gremien der Hansestadt Lübeck einbringen können und dieses nur dem Fachbereich möglich ist, geschieht dieses mit dem Deckblatt des Fachbereiches Wirtschaft und Soziales.
Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales weist darauf hin, dass für Inhalte und Umfang der Antworten ausschließlich die Gesellschaften selbst verantwortlich sind. Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales wird zu den einzelnen Anfragen bzw. Berichten nur dann eigene Anmerkungen machen, wenn auch städtische Verwaltungseinheiten von gestellten Fragen betroffen sind und zu den Mitteilungen der Gesellschaften entsprechende Ergänzungen notwendig sind.
Der Hauptausschuss nimmt die Antwort
zur Kenntnis.