Auszug - HAUSHALT: Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2020
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Hierzu erfolgt keine Wortmeldung.
Beschluss:
Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:
im Ergebnisplan mit
- einem Gesamtbetrag der Erträge auf 700,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.800,-- Euro
- einem Jahresüberschuss von 0,-- Euro
- einem Jahresfehlbetrag von 1.100,-- Euro
im Finanzplan mit
- einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 700,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 500,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Einzahglungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro
Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.
Abstimmungsergebnis
| Einstimmige Annahme | x |
Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Ohne Votum |
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(Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)