Auszug - Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und des Bauausschusses zum Antrag der FDP: Antrag zur Entwicklung eines flächendeckenden Schadstoffkatasters unter besonderer Berücksichtigung des in der Vergangenheit häufig verbauten, mittlerweile verbotenen Baustoffs Asbest.  

10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.12.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 29.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 22:13 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2019/07324-01 Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und des Bauausschusses zum Antrag der FDP: Antrag zur Entwicklung eines flächendeckenden Schadstoffkatasters unter besonderer Berücksichtigung des in der Vergangenheit häufig verbauten, mittlerweile verbotenen Baustoffs Asbest.
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger HinsenBezüglich:
VO/2019/07324
Federführend:3.031 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Reichenauer, Melanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


 

Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und des Bauausschusses zum Antrag der FDP: Antrag zur Entwicklung eines flächendeckenden Schadstoffkatasters unter besonderer Berücksichtigung des in der Vergangenheit häufig verbauten, mittlerweile verbotenen Baustoffs Asbest.

Die Bürgerschaft hat den nachfolgenden Antrag der FDP an den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit

und Ordnung (USO) und den Bauausschuss überwiesen und anschließend eine

erneute Beratung in der Bürgerschaft beschlossen.

Antrag:

Experten des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) gehen davon aus, dass ein Viertel aller vor

1994 errichteten, umgebauten oder sanierten Gebäude mit asbesthaltigen Bauprodukten

belastet sind. Das sind ein Fünftel aller Gebäude in Deutschland. Es ist naheliegend anzunehmen,

dass auch in öffentlichen Gebäuden der Hansestadt mit Asbest und anderen

Schadstoffen belastete Baustoffe verbaut wurden. Damals war es Stand der Technik heute

sollte es Anlass sein professionell und kompetent mit der sensiblen Thematik umzugehen.

Sinnvoll erscheint in diesem Zusammenhang ein flächendeckendes Schadstoffkataster, in

dem alle öffentlichen Gebäude Lübecks und die jeweilige Schadstoffbelastung erfasst werden.

Der Bürgermeister wird gebeten, die Einführung eines Schadstoffkatasters für öffentliche

Gebäude der Hansestadt zu prüfen und nach erfolgter Aufwand-Nutzenabwägung ggf. zu

veranlassen.

Dieses Schadstoffkataster soll dazu dienen

a) Gefährdungspotentiale zu identifizieren

b) Nutzerschutz zu gewährleisten

c) Sanierungsmaßnahmen optimiert zu planen und umzusetzen sowie

d) Schadstoffsanierungen mit verbesserter Wirtschaftlichkeit zu realisieren

Auszug aus der Niederschrift des USO vom 21.05.2019:

Der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 21.05.2019 mit dem Antrag befasst und folgende

Empfehlung ausgesprochen:

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 8

Enthaltungen: 2

Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich den Antrag abzulehnen.

 

Auszug aus der Niederschrift des Bauausschusses vom 17.06.2019:

zu 5.3.1 FDP: Antrag zur Entwicklung eines flächendeckenden Schadstoffkatasters unter besonderer

Berücksichtigung des in der Vergangenheit häufig verbauten, mittlerweile verbotenen

Baustoffs Asbest.

Vorlage: VO/2019/07324

Herr Leber erläutert noch einmal ausführlich, den durch die FDP-Fraktion in der Bürgerschaft

gestellten Antrag.

Frau Hagen führt aus, dass die Schadstoffkartierung ein wichtiges Thema sei, und insbesondere

auch bei der angedachten Gebäudebewertung Berücksichtigung finden werde.

Herr Babendererde ergänzt, dass dieses Thema beim Gebäudemanagement sehr ernst genommen

werde und im Zuge der Verkehrssicherheitswahrnehmung und der Gefährdungsbeurteilung

durch die Verwaltung u.a. Gebäudebegehungen und Raumluftmessungen regelmäßig

stattfänden.

Herr Howe erläutert, dass er den Antrag als sinnvoll erachte und möchte wissen, ob in diesem

Zusammenhang auch alle damals verbauten Asbestdächer aufgenommen werden.

Herr Babendererde erklärt, dass bei den Gebäudebegehungen im Rahmen der Wahrnehmung

der Verkehrssicherheitspflicht auch diese Aspekte Berücksichtigung finden. Anlassbezogen

werden weitergehende Untersuchungen (Materialprüfungen und/oder Raumluftmessungen)

eingeleitet.

Herr Dr. Lengen sieht die Idee ebenfalls als wichtig an, gibt allerding zu bedenken, dass es

nicht sinnvoll sei, generell alle Gebäude zu überprüfen, sondern dies im Zusammenhang mit

anstehenden Baumaßnahmen zu erledigen.

Herr Vorkamp möchte wissen, wie zum Beispiel mit schadstoffbelasteten Dächern umgegangen

werde, die durch Witterungseinflüsse ihre Schadstoffe freigeben könnten.

Herr Babendererde bestätigt noch einmal, dass bei den Objekten, von denen eine akute Gefährdung

ausgehe, sofort gehandelt werde. Hierzu gäbe es auch entsprechende Handlungsanweisungen

an alle Hausmeister.

Herr Howe merkt an, dass ihm Herr Babendererde nicht bestätigt habe, dass es bereits ein

Kataster gäbe.

Herr Babendererde erläutert hierzu, dass es zu jedem Bauwerk eine Bauwerksakte gäbe, in

der alle Informationen nach Verfügbarkeit enthalten seien, auch Ergebnisse von Schadstoffuntersuchungen.

Seiner Meinung nach sei es für die Aufgabenwahrnehmung zielführend,

dass dieses Kataster dem jeweiligen Gebäude zugeordnet sei, anstelle eines eigenständigen

Katasters für alle Objekte. Er ergänzt noch, dass es auch einen Schadstoffgutachtenaustausch

mit der UNV gäbe.

Herr Leber möchte wissen, wie es sein könne, dass es immer wieder Fälle mit Schadstoffbelastungen

an den Gebäuden gäbe, von denen die Verwaltung überrascht sei.

 

Herr Müller-Horn möchte wissen, wie oft die Verwaltung hierzu anlassbedingt unterwegs sei.

Herr Babendererde führt aus, dass es jährliche Begehungen gäbe, bzw. die Verwaltung bei

begründeten Verdachtsfällen tätig werde. Darüber hinaus gäbe es eine wöchentliche / monatliche

Kontrolle durch die jeweiligen Hausmeister.

Herr Luetkens möchte wissen, ob die Daten auch digital erfasst werden.

Herr Babendererde bestätigt dies, da die Verwaltung hierzu auch verpflichtet sei.

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag: 8 Stimmen

Gegen den Antrag: 6 Stimmen

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich den Antrag zu beschließen.


 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Einstimmig

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Ohne Votum