Auszug - Hansestadt Lübeck als Smart Region Modellprojekt  

16. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 21.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:02 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
VO/2019/07484 Hansestadt Lübeck als Smart Region Modellprojekt
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in:Dr. Ivens, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Schopenhauer tritt um 17:22 Uhr wieder in den Sitzungssaal ein.

 

Herr Bürgermeister Lindenau führt erklärend aus, dass die Möglichkeit bestehe, das Projekt SMART City durch das Land fördern zu lassen. Die Förderung umfasse sowohl den Strategieprozess, als auch die Pilotprojekte. Es sei erstmalig gelungen, mit Unterstützung aller umliegenden Gemeinden einen Antrag zu stellen. Der faktische Eigentanteil betrage 125.000 Euro pro Jahr. Für die Hälfte dieses Betrags sei vorgesehen Drittmittel einzuwerben. Für den Fall, dass die geplante Einforderung von Drittmitteln nicht gelinge, sei dieser Gremienbeschluss notwendig. Die Entwicklung der genauen Zielsetzungen erfolge im Rahmen des Prozesses.

 

Es diskutieren im weiteren Verlauf – zum Teil mit mehrfachen Wortbeiträgen – Herr Fürter, Herr Bürgermeister Lindenau, Herr Rathcke, Herr Dr. Flasbarth und Herr Stolzenberg.


Beschluss:

  1. Die Hansestadt Lübeck bewirbt sich als Modellprojekt Smart City und beschließt im Einklang mit den Förderbedingungen, dass sie

a)      als Modellprojekt Smart Cities Stadtentwicklung und Digitalisierung gemeinsam mit der örtlichen Öffentlichkeit in einem partizipativen Verfahren diskutieren und gestalten möchte,

b)      hierfür einen strategischen Ansatz im Sinne der Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities verfolgen möchte,

c)      Smart City nicht bloß als sektorales Projekt versteht, sondern die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung fachübergreifend betrachten möchte,

d)      sich in Kenntnis des geforderten Eigenanteils bewirbt und diesen einbringt,

e)      sich mit der Bereitschaft zum modellhaften / bespielhaften Lernen für und mit anderen Kommunen bewirbt und

f)        sich im regionalen Kontext gemeinsam mit den Umlandgemeinden und –kreisen gemäß Anlage 2 bewirbt.

  1. Die erforderlichen Mittel (siehe Anlage 1 – Folie 3) sind bei Zuschlagserteilung haushaltsmäßig zu ordnen und durch die Einwerbung von Drittmitteln zu reduzieren. Die konkrete Finanzierung ist der Bürgerschaft nach Zuschlagserteilung zu berichten.

 

 


Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig (bei 5 Enthaltungen), gemäß
Beschlussvorschlag zu entscheiden.