Auszug - DIE LINKE: Änderungsantrag zu Antrag CDU - Schutz der Veranstaltungen im Rathaus VO/2018/06695  

14. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6.1.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Di, 23.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
VO/2019/07451 DIE LINKE: Änderungsantrag zu Antrag CDU - Schutz der Veranstaltungen im Rathaus VO/2018/06695
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE Bearbeiter/-in: Martens, Hans-Jürgen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Bitte des Vorsitzenden führt Frau Voskuhl erklärend aus, dass der Ältestenrat gemäß Geschäftsordnung eine klar definierte Funktion habe, welche eine Entscheidung in dieser Sache nicht zulasse. Frau Voskuhl verweist auf die bereits im Vorwege der Sitzung durch den Bereich Recht gegebene Empfehlung, das Treffen einer Entscheidung der Verwaltung zu überlassen ggf. nach Rücksprache mit dem Ältestenrat.

 

Es diskutieren im weiteren Verlauf – zum Teil mit mehrfachen Wortbeiträgen – Herr Prieur, Frau Zunft, Herr Bürgermeister Lindenau, Herr Fürter, Herr Krause, Frau Grädner, Herr Jenniches, Herr Simon, Herr Reinhardt und der Vorsitzende.

 

Als Ergebnis der Diskussion unterbreitet Herr Prieur den Vorschlag die Absätze 2 und 4 des Antrages der CDU Fraktion unter TOP 6.1 zu streichen und sodann über den geänderten Antrag der CDU abzustimmen.

 

Frau Zunft zieht den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke unter TOP 6.1.1 zurück.


Änderungsantrag:

Der Antrag wird wie folgt geändert:

Das Lübecker Rathaus soll den Menschen offen stehen und den historischen Geist Lübecks als weltoffener Stadt widerspiegeln. 

Deshalb ist das Rathaus vor polarisierenden Veranstaltungen, die Menschen ausschließen, zu schützen. Polarisierende Veranstaltungen, die für den Einlass Voranmeldungen, Ausweiskontrollen, Polizeikräfte und Sicherheitsdienste benötigen und bei denen zu befürchten steht, dass es zu durch die Veranstaltung provozierten Eskalationen kommen könnte, gehören nicht ins Rathaus. Denn: Veranstaltungen, die  Randalierer und Vandalismus anlocken, haben im Gebäude grundsätzlich nichts zu suchen.

Veranstaltungen mit parteipolitischem Charakter - auch wenn die Fraktionen die Einladenden sind - insbesondere vor und während Wahlkämpfen, sind zu unterlassen.

Im Zweifel entscheidet der Ältestenrat

 

 

 

 


Der Änderungsantrag ist

zurückgezogen.