Auszug - Anfrage des AM Frank Müller-Horn (Die Unabhängigen): Ergänzung zu VO/2019/07284: Lichtmasten als Ladestationen
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Wortprotokoll Beschluss |
Anfrage:
Der Punkt a) wird um folgende Frage ergänzt:
Wird überprüft, ob bei Austausch defekter Lichtmasten oder bei Sanierung aufgrund mangelnder Standfestigkeit von Lichtmasten eine Versetzung an den Fahrbahnrand/Parkstreifen möglich ist?
Dies betrifft die Situation: „Fahrbahn-Parkstreifen-Bordstein-Radweg-Gehweg“. Aktuell stehen zahlreiche Lichtmasten zwischen Rad- und Gehweg. Diese werden dann, allerdings wenn sie erneuert werden, NICHT in Richtung Parkstreifen, sondern in Richtung Grundstücksgrenze versetzt.
Abschließende Antwort:
Eine Beantwortung dieser Anfrage ist bereits in der Antwort der Verwaltung unter TOP 5.1.7 enthalten.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.